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Polizei-Einschätzung 91 Rückkehrer aus Syrien und Irak gelten als "Gefährder"

Fast 100 Personen, die sich in Syrien oder dem Irak aufgehalten haben, werden von den Sicherheitsbehörden als Gefährder eingestuft. Nicht alle von ihnen waren aber als IS-Kämpfer dort.

17.10.2020, 07:51

Berlin (dpa) - Die Polizei stuft 91 islamistische Rückkehrer aus Syrien oder dem Irak als sogenannte Gefährder ein. Das geht aus einer Auskunft des Bundesinnenministeriums an die AfD-Fraktion im Bundestag hervor, die der Deutschen Presse-Agentur in Berlin vorliegt.

Weitere 66 Menschen wurden mit Stand vom 28. September als "relevante Personen" geführt. Als "Gefährder" bezeichnen die Sicherheitsbehörden Menschen, denen sie schwerste politisch motivierte Gewalttaten bis hin zum Terroranschlag zutrauen. Als "relevant" gilt, wer innerhalb der Szene etwa Führungsperson ist oder logistische Hilfe leistet. Im Juni zählte die Bundesregierung noch 61 zurückgekehrte islamistische Gefährder - bezog sich damit aber nur auf IS-Kämpfer. In Syrien ist auch die Al-Kaida-nahe militant-islamistische Miliz Haiat Tahrir al-Scham (HTS) aktiv, die früher unter dem Namen Al-Nusra-Front bekannt war. Im benachbarten Irak zählt die pro-iranische Kataib Hisbollah zu den stärksten und einflussreichsten Milizen des Landes.

Insgesamt weiß das Bundeskriminalamt von 355 islamistischen Kämpfern, die seit 2012 aus Syrien oder dem Irak nach Deutschland zurückgekehrt sind. 266 der Ausgereisten kamen demnach in Syrien oder dem Irak ums Leben. Insgesamt 109 Islamisten befanden sich nach Erkenntnissen des BKA Ende September in Gewahrsam in Syrien, weitere zehn im Irak.

Ausgereist in den Irak und nach Syrien sind nach Kenntnis der Bundesregierung mehr als 1070 Islamisten. Die Angabe gibt den Stand von Mitte Juni wieder. Zu etwa der Hälfte liegen demnach konkrete Anhaltspunkte vor, dass sie für islamistische Gruppierungen kämpften oder diese unterstützten.

Jeder einzelne der zurückgekehrten Gefährder sei eine "tickende Zeitbombe", erklärte der AfD-Abgeordnete Anton Friesen. Er warb für Vorschläge seiner Partei, ausländische Gefährder auf richterliche Anordnung hin notfalls ohne zeitliche Begrenzung in Haft zu nehmen. "Wenn der betroffene Gefährder an der Vorbereitung der Ausreise mitwirkt, verkürzt sich seine Haft entsprechend."

© dpa-infocom, dpa:201017-99-976160/2