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Verurteilter IslamistKritik an Behörden nach Messerattacke in Dresden

Für den Angriff auf zwei Touristen in Dresden Anfang Oktober soll ein junger Syrer verantwortlich sein. Die Bundesanwaltschaft geht von einer radikal-islamistischen Mordtat aus.

22.10.2020, 07:20

Dresden/Berlin (dpa) - Nach der Festnahme eines mutmaßlichen Islamisten wegen der Messerattacke auf zwei Dresden-Touristen Anfang Oktober regt sich Kritik an den Sicherheitsbehörden.

Der unter Mordverdacht stehende 20-jährige Syrer war 2018 vom Oberlandesgericht Dresden zu einer Jugendstrafe verurteilt worden, weil er für das Terrornetzwerk Islamischer Staat (IS) geworben hatte. Die Behörden hatten ihn seit 2017 als Islamisten auf dem Schirm. Auch deshalb mehren sich Kritik und Rufe nach lückenloser Aufklärung. Die Ermittlungen hat die Bundesanwaltschaft übernommen.

Die Ermittler sind überzeugt, dass der Syrer am Abend des 4. Oktober die Männer aus Nordrhein-Westfalen mit einem Messer angegriffen und schwer verletzt hatte. Ein 55-Jähriger aus Krefeld starb im Krankenhaus, ein 53-Jähriger aus Köln überlebte. Der Mann ist nach Angaben der Dresdner Behörden seit 2015 in Deutschland und hat eine Duldung. Er sei am 29. September aus dem Jugendgefängnis entlassen worden und habe noch unter Führungsaufsicht gestanden.

"Warum ist dieser islamistische Syrer nach Verbüßung seiner Haftstrafe nicht in Sicherungsverwahrung genommen oder abgeschoben worden", fragt der Kandidat für den CDU-Vorsitz, Friedrich Merz, im "Spiegel". Auch Michael Theurer, FDP-Fraktionsvize im Bundestag, warf den Behörden Versäumnisse vor. Er stelle sich die drängende Frage, warum die sächsischen Sicherheitsbehörden "den Gefährder nicht besser überwacht haben" und "der abgelehnte Asylbewerber nicht längst abgeschoben wurde".

Allerdings besteht für Syrer, auch Verurteilte, ein Abschiebestopp. Die Unions-Mitglieder im Bundestagsinnenausschuss Christoph de Vries (CDU) und Michael Kuffer (CSU) forderten deshalb in der "Bild"-Zeitung (Donnerstag) eine Änderung: "Es gibt gewichtige Gründe, dass die Innenministerkonferenz die geltende Beschlusslage mit Blick auf den Schutz der Bürger auf den Prüfstand stellt", sagte de Vries.

Sachsens SPD-Landeschef und Wirtschaftsminister Martin Dulig verlangte eine schnelle und vorbehaltlose Aufklärung des "abscheulichen Verbrechens". Der Vize-Fraktionschef der Union im Bundestag, Thorsten Frei (CDU), sagte dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (Donnerstag), islamistischer Extremismus sei keinesfalls nebensächlich geworden, von ihm gehe "weiterhin eine hohe tödliche Gefahr aus". Der SPD-Fraktionsvize Dirk Wiese sagte dort: "Unsere Priorität muss es sein, jede Form von Extremismus zu bekämpfen." Und: "Für ein effektives Vorgehen gegen Extremisten und Verfassungsfeinde brauchen wir gut ausgestattete Sicherheitsbehörden und angemessene und wirksame Befugnisse."

Bei der Auswertung der Spuren vom Tatort, wo auch ein Messer sichergestellt worden war, waren die Ermittler auf den bereits aktenkundigen Asylbewerber gestoßen. Das OLG Dresden hatte ihn Ende November 2018 wegen Werbens um Mitgliedern und Unterstützern einer terroristischen Vereinigung im Ausland, Suche nach einer Anleitung zur Begehung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat, Körperverletzung und Bedrohung zu zwei Jahren und neun Monaten Jugendstrafe verurteilt. Das Landeskriminalamt Sachsen hatte ihn als "Gefährder" eingestuft - so werden bei der Polizei Extremisten genannt, denen man eine schwere Gewalttat bis hin zu Terroranschlägen zutraut.

© dpa-infocom, dpa:201021-99-33047/5