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Verstoß gegen Parteiengesetz? Verdächtige Wahlkampfhilfe: AfD-Zentrale in NRW durchsucht

Hat die AfD im Landtagswahlkampf 2017 Hilfe erhalten und im Rechenschaftsbericht nicht ordnungsgemäß angegeben? Diesem Verdacht gehen Ermittler in Düsseldorf nach - und nehmen sich dazu auch die Parteizentrale vor.

25.06.2019, 17:45

Düsseldorf/Essen (dpa) - Wegen des Verdachts der illegalen Wahlkampfhilfe haben Ermittler die Landesparteizentrale der AfD Nordrhein-Westfalen durchsucht. Das hat die Essener Staatsanwaltschaft auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur am Dienstag bestätigt.

Die Behörde führt ein Verfahren wegen einer Wahlkampf-Plakataktion zugunsten des AfD-Politikers Guido Reil. Die Ermittler gehen dem Verdacht nach, dass die Zuwendungen nicht ordnungsgemäß im Rechenschaftsbericht 2017 angegeben wurden.

Derzeit richte sich das Verfahren gegen den damaligen Schatzmeister des Essener Kreisverbandes der AfD, sagte die Sprecherin der Staatsanwaltschaft, Anette Milk. Die Durchsuchung sei sehr ruhig und in sachlicher Atmosphäre abgelaufen.

AfD-Landessprecher Thomas Röckemann bestätigte die Maßnahme. Grundlage sei ein Beschluss des Amtsgerichts Essen gewesen. Die Staatsanwaltschaft ermittle wegen des Verdachts eines zwei Jahre zurück liegenden Verstoßes gegen das Parteiengesetz. Man werde sich nun um Akteneinsicht bemühen.

Der frühere SPD-Mann und ehemalige Bergmann Guido Reil war Ende Mai bei der Europawahl ins Europäische Parlament gewählt worden. Zuvor war er mit seiner Kandidatur für den Landtag 2017 trotz der Unterstützung gescheitert.

Im Zusammenhang mit der Plakat-Wahlkampfhilfe der Schweizer Goal AG für Reil hatte die Staatsanwaltschaft Essen bereits vor mehreren Monaten ein Verfahren eingeleitet. Ermittelt werde wegen des Verdachts eines Verstoßes gegen das Parteiengesetz und wegen Untreue, hatte die Behörde bereits damals mitgeteilt.

Das Ermittlungsverfahren richte sich gegen Verantwortliche, die am Rechenschaftsbericht für 2017 beteiligt gewesen seien. Gegen Reil selbst - den Nutznießer der Plakataktion - werde nicht ermittelt.

Die Schweizer Goal AG hatte 2017 Plakate und andere Werbemittel für Reils Landtagswahlkampf in Nordrhein-Westfalen hergestellt. Die Bundestagsverwaltung ging dagegen von fragwürdigen Zuwendungen in Höhe von 44.500 Euro aus. Der Partei droht dadurch in der Spendenaffäre eine Strafzahlung von mehr als 100.000 Euro.

Die AfD hatte mitgeteilt, dass sie das nicht für eine illegale Parteienspende halte und notfalls gerichtlich gegen mögliche Strafzahlungen vorgehen werde.

Der AfD-Bundesverband erklärte am Abend, dass die Vorwürfe falsch seien. Die AfD habe von den Unterstützungsleistungen der Goal AG keine Kenntnis. Wegen dieser unerwünschten Unterstützung sei die Goal AG zudem schon im August 2017 vom Landesverband NRW abgemahnt worden. Daraufhin habe die Goal AG eine Unterlassungserklärung abgegeben. Damit stehe fest, dass die AfD keine unrechtmäßigen Leistungen angenommen und auch nicht gegen Vorschriften des Parteiengesetzes verstoßen habe.

Bericht "Spiegel"

Bundestag zur Parteienfinanzierung