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Post Ein Einschreiben für „Frau Einwurf“?

Dürfen Einschreiben mit Rückschein einfach in den Briefkasten gesteckt werden - oder muss die Übergabe persönlich erfolgen?

Von Gudrun Oelze 17.06.2019, 07:53

Halberstadt/Wernigerode l Da dieser per Einschreiben versandte Brief wochenlang nicht ankam, wandte sich die Frau an die Beschwerdestelle der Deutschen Post in Bonn. Ergebnis der Nachforschungen: Auf dem Rückantwortbeleg, den man ihr in Kopie nun zusandte, stand im Feld für die Unterschrift des Empfangsberechtigten „Einwurf“. Wurde der Brief womöglich nur in den Briefkasten geworfen und nicht persönlich dem Adressaten übergeben? Nein, die Post habe korrekt gehandelt, teilte man der verdutzten Frau auf telefonische Nachfrage mit. Die Sendung sei halt an einen Herrn oder eine Frau Einwurf ausgehändigt worden ...

Der Inhalt des Schreibens war enorm wichtig. Die Absenderin im Harz frankierte den Brief darum nicht nur mit der Standard-Postwertmarke, sondern gab ihn als Einschreiben auf – mit Rückschein.

„Ich habe für diese Sendung eine Menge Geld ausgegeben und doch fehlt mir der Beweis, dass dieser so wichtige Brief den Empfänger überhaupt erreicht hat“, schrieb sie dem Leser-Obmann. Auf dessen Intervention wurde der Sachverhalt bei der Deutschen Post erneut geprüft und dabei eindeutig festgestellt, „dass unserem Postzusteller bei der Auslieferung der Sendung ein Fehler unterlaufen ist“, wie Unternehmenssprecherin Anke Blenn einräumte.

Da es sich um ein Einschreiben mit Rückschein handelte, war die Auslieferung über den Briefkasten nicht korrekt, sondern die Sendung hätte dem Empfänger persönlich ausgehändigt werden müssen. Wenn der Empfänger jedoch nicht persönlich angetroffen wird, muss die Sendung in der nächstgelegenen Postfiliale zur Abholung hinterlegt und eine Benachrichtigung darüber im Hausbriefkasten hinterlassen werden.

„Wir möchten Ihre Leserin für die entstandenen Unannehmlichkeiten um Entschuldigung bitten und werden ihr als Ausgleich Briefmarken im Wert von sieben Euro zusenden, um auf diesem Weg das Entgelt zu erstatten. Unser Kundenservice wird den Zustellbereich des Empfängers zeitnah informieren, damit sich der aufgetretene Fehler künftig nicht wiederholt“, versicherte die Sprecherin der Deutschen Post.

Grundsätzlich beinhaltet das Post-Produkt „Einschreiben“ (außer mit Vermerk „Einwurf“) die persönliche Übergabe der Sendung durch den Zusteller. Mit dem Einschreiben wird die Sendung nur gegen Unterschrift des Empfängers an diesen übergeben. Bei Einlieferung eines Einschreibens in der Postfiliale erhält der Absender eine Einlieferungsbestätigung und kann dann im Internet die Sendung nachverfolgen und dort auch eine Empfangsbestätigung abrufen.

Im Falle von Verlust oder Beschädigung eines Einschreibens haftet die Deutsche Post bis zur Höhe des unmittelbaren Schadens, jedoch maximal bis zu einer Höhe von 25 Euro bei Einschreiben beziehungsweise 20 Euro bei Einschreiben Einwurf. In Einschreiben dürfen keine wertvollen Gegenstände und kein Bargeld verschickt werden. Ausnahmen sind Briefmarken, einzelne Fahrkarten und einzelne Eintrittskarten bis zu einem tatsächlichen Wert von 25 Euro. Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Deutschen Post Brief National in der jeweils gültigen Fassung.