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Bußgeld 100 Euro Strafe für Falschparker

Vorsicht Autofahrer! Es hat sich mit dem Jahreswechsel einiges im Bußgeldkatalog verändert.

Von Aline Wobker 26.01.2020, 06:00

Magdeburg l Seit 2020 gibt es einige gesetzliche Veränderungen. Insbesondere die Änderungen im Bußgeldkatalog lassen den ein oder anderen Autofahrer deutlich tiefer in die Tasche greifen.

Parken auf Geh- und Radwegen kostete bis 2019 noch 15 bis 35 Euro. Seit 2020 kostet das Parken auf dem Gehweg zwischen 55 und 100 Euro – hier wird es also richtig teuer. Außerdem gibt es sogar einen Punkt in Flensburg, wenn durch das Falschparken jemand behindert wird.  Ebenso stark gestiegen sind die Kosten für das Parken in zweiter Reihe. Statt 15 bis 20 Euro, müssen seit 2020 Autofahrer für diese Parksünde zwischen 55 und 100 Euro bezahlen. Parken auf einem E-Auto-Stellplatz oder auf einem Behindertenparkplatz ohne Berechtigung kosten seit 2020 55 Euro.

Vorsicht bei der Verwendung von Blitzer-Apps. Wer sich bei der Verwendung einer solchen App erwischen lässt, der muss mit einem Bußgeld von 75 Euro rechnen. Außerdem gibt es einen Punkt.

Auch für LKW-Fahrer gibt es eine neue Regelung: Wer mit höherer Geschwindigkeit als Schritttempo abbiegt, der muss mit einer Strafe von 70 Euro und einem Punkt in Flensburg rechnen.

Radfahrer sollen zukünftig sicherer Leben. Außerorts soll der Mindestabstand mindestens zwei Meter betragen, innerorts 1,50 Meter. Bisher galt lediglich die Regelung es solle ein „ausreichender Abstand" eingehalten werden, dieser wurde aber nicht näher definiert.