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Familienforschung Hätten Sie das geahnt?

Die Magdeburger Ahnenforscher Daniel Riecke und Carsten Tüngler haben sich vielen Fragen rund um die Familienforschung gestellt.

01.10.2019, 23:01

Magdeburg (vs) l Viele Menschen möchten gerne mehr über ihre Vorfahren wissen. Die Magdeburger Ahnenforscher Daniel Riecke und Carsten Tüngler beantworteten beim Volksstimme-Telefonforum zahlreiche Fragen zur Ahnenforschung.

Ich bin seit kurzem Rentner und habe jetzt endlich Zeit, mich mehr mit meiner Familiengeschichte zu beschäftigen. Wie fange ich am besten an?
Auf jeden Fall nicht blind losschießen. Ahnenforschung hat viel mit Geduld und Ordnung zu tun. Zuerst sollten Sie in der Familie rumfragen: „Erinnerst du dich noch an Ur-Opa, wo hat der denn nochmal gelebt und hast du noch Unterlagen? Gerade Geburtstagsfeiern eignen sich dafür gut. Mögliche Unterlagen können Arier-Nachweise aus Nazi-Zeiten, Stammbücher oder Fotoalben sein. Gerade beim Betrachten von Fotos, erinnert sich der ein oder andere schnell an vergessene Familienmitglieder. Haben Sie in der Familie alles abgeklappert und eine erste Arbeitsahnentafel erstellt, führt der nächste Weg zum Standesamt. Bei uns in Preußen gibt es seit Oktober 1874 Standesämter, in denen jede Hochzeit, jede Geburt und jeder Sterbefall hinterlegt ist. Hier muss man aber aufpassen, hat der Ur-Opa zum Beispiel in Magdeburg gelebt, ist aber in Haldensleben geboren, muss man zum Standesamt in Haldensleben. In der Geburtsurkunde des Ur-Opas stehen dann seine Eltern. Über die Hochzeitsurkunden der Ur-Ur-Großeltern erfährt man die Namen von deren Eltern und so weiter. Beim Ahnenforschen hangelt man sich oft von Eintrag zu Eintrag.

Ich habe bei der Auflösung der Wohnung meiner Mutter eine alte Ahnentafel mit Verzweigungen Magdeburg und Barleben gefunden und habe extra an der Volksschule einen Sütterlin-Schrift-Kurs belegt, um diese lesen zu können. Die ältesten Daten gehen bis 1844, wie kann ich späterere Daten finden?
Wichtig bei solchen Ahnentafeln ist, welcher Ort genannt ist. Dann können Sie in den Kirchenbüchern, in Ihrem Fall hier in Magdeburg im Landeskirchenarchiv, die Taufeinträge von 1844 nachschlagen und so die Daten der Eltern finden. Sie können einfach anrufen und einen Termin vereinbaren.

Wir haben einen Erbhof in Heinrichsberg und würden gerne herausfinden, wie lange der Hof schon in unserem Besitz ist. Wir haben eine Besitz-Urkunde von 1821, aber die Kirchenbücher von Heinrichsberg reichen nur bis 1807 zurück.
Hier muss die kirchliche Zuordnung beachtet werden. Heinrichsberg wurde früher nach Schartau eingepfarrt, d.h. die Taufen, Trauungen und Begräbnisse sind in Schartau erfolgt und reichen dann sogar bis 1760.

Wie sortiere ich am besten mein Archiv?
Bevor der erste Handschlag getan wird, sollten Sie klären, wie Sie sortieren wollen. Nach Geburtsdatum empfiehlt sich nicht, da sich im Laufe der Recherche immer noch etwas verschieben kann. Am besten eignet sich die Sortierung nach Ahnenziffern, die sogenannte „Kekulè“-Methode. Dabei bekommt jeder Vorfahre eine Nummer, der Proband also die Ausgangsperson, ist die Nummer 1. Der Vater ist immer das Doppelte einer Zahl und die Mutter ist immer Vater plus 1. Der Vater des Probanden ist somit die 2, seine Mutter die 3 und der Großvater ist das Doppelte der Mutter, also die Nummer 6.

Vor seiner Flucht 1945 hat mein Opa seinen Adelstitel als Einsatz beim Skat verzockt. Gibt es eine Möglichkeit, diesen zurückzubekommen?
Man kann sein „von“ nicht verzocken und auch nicht verlieren. Niemand, der heute „Meyer“ heißt, hieß früher „von Meyer“. Sowas gehört ins Reich der Fabeln.

Ich habe zu Hause ein altes Familienwappen von meiner Mutter, darf ich das tragen?
Familienwappen darf man grundsätzlich nur tragen, wenn die Person auch noch den Namen trägt. Sonst gehört man heraldisch nicht mehr zu Familie. Zudem sollte man mit alten Wappen vorsichtig sein. Anfang des 20. Jahrhunderts waren viele Wappenfälscher unterwegs. Wenn es ein Wappen Meyer gibt, heißt es nicht, dass es zu meiner Familie Meyer gehört. Ein weiteres Indiz für eine Fälschung ist eine Krone auf einem bürgerlichen Wappen. Kronen verzierten ausschließlich Adelswappen. Am besten suchen Sie einen Heraldiker auf, der erkennt falsche Elemente sofort.

Ich bin schon am Anfang der Kirchenbücher angelangt, wie kann ich weiter machen?
Es gibt noch weitere Überlieferungen von staatlicher Seite, wie zum Beispiel Eheverträge, Steuerangelegenheiten und Hausverkäufe, die im jeweigen staatlichen Archiv liegen. In der Volksstimme -Region ist es das Landesarchiv Sachsen-Anhalt (siehe Infokasten).

Ich habe meinen Ur-Opa im Internet gesucht, aber nichts gefunden.
Die Informationen im Internet hat immer irgendwer irgendwo abgeschrieben, da können leicht Fehler passieren oder auch mal Personen wegfallen. Zudem ist auch nicht alles im Internet zu finden, Ahnenforschung ist immer noch größtenteils Forschen im Archiv. Wenn Sie Daten im Internet finden, schreiben Sie sie nicht blind ab, sondern kontrollieren Sie immer alles mit Hilfe eines Kirchenbucheintrags.Allerdings können sich diese im Ausnahmefall auch mal irren. Zum Beispiel, wenn sich der Pfarrer im Sterbealter vertan hat. Das lag aber meistens nicht am Geistlichen, sondern an den Familienmitgliedern. Im 19. Jahrhundert sagte man schon mal „Die Oma war etliche 80 Jahre alt“. Selbiges gilt für den Vornamen einer gesuchten Person. Eintragungen wurden damals oft nach Hörensagen wiedergegeben, es hatte ja noch keiner einen Ausweis.

Ich möchte gerne die Sterbe- urkunde meiner Oma beantragen, muss ich dabei etwas beachten?
In der Ahnenforschung sollten Sie bei Ämtern nie eine Urkunde bestellen, die wird nämlich nach heutigen Regelungen ausgestellt und ganz viele Daten aus dem Original gehen verloren. Es steht zum Beispiel die Religion und auch die Straße nicht mehr drin, deswegen immer nur eine Kopie der Eintragung anfordern.

Wir haben ein Grundstück und der Bruder meines Ur-Opas ist in der Erbengemeinschaft eingetragen. Allerdings ist dieser schon als Kind gestorben und wir finden beim Standesamt die Sterbeurkunde nicht?
Wenn alle Möglichkeiten ausgeschöpft sind und alle umliegenden Orte und Krankenhäuser abgeklappert wurden, kann eine Person im äußersten Notfall für tot erklärt werden. Das ist aber nichts, was schnell und einfach über die Bühne geht. Ein zuständiges Gericht prüft den Sachverhalt und die Gründe, die dem Antrag zugrunde liegen.