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Sportunfall Für Sportler empfiehlt sich eine private Versicherung

Von Oliver Mest 24.04.2008, 05:01

München - Hobby-Sportler sind durch die gesetzliche Unfallversicherung geschützt, wenn der Unfall während der Arbeitszeit oder in der Schule passiert. Allerdings ist der Schutz vor allem bei Jugendlichen oder Geringverdienern eher mager – oft gibt es gerade einmal ein paar hundert Euro, wenn ein Unfall zur Invalidität führt. Und bei Freizeitunfällen gibt es nicht einmal die, denn die gesetzliche Unfallversicherung ist für diese Unfälle nicht zuständig. Hier hilft nur privater Schutz, wenn man als Sportler sichergehen will.

Die erste Option sind sogenannte Sportversicherungen über den Verein. Diese Gruppenversicherungen umfassen in der Regel eine Haftpfl ichtversicherung, um Regressansprüche abzuwehren, wenn man zum Beispiel beim Sport jemanden verletzt und dafür haften muss. Ebenfalls eingeschlossen sind eine Zusatzkrankenversicherung, die nach Sportunfällen Leistungen trägt, die gesetzlich nicht mehr versichert sind. Dazu gehört außerdem eine Rechtschutzversicherung, die bei rechtlichen Problemen eintritt und natürlich eine Unfallversicherung, die entsprechend den Versicherungsbedingungen bei Invalidität bezahlt.

Wichtig ist bei den Unfallversicherungen, den Umfang des Schutzes genau unter die Lupe zu nehmen. Denn die Unfallleistungen sind oft nicht mit denen herkömmlicher Policen vergleichbar, sondern nur mit stark eingeschränkten Leistungen erhältlich. So sind die Versicherungssummen oft nicht ausreichend, und der Schutz ist auch auf einen hohen Invaliditätsgrad beschränkt.

Deshalb sollte vor allem die persönliche Absicherung nachgebessert werden und der Schutz um eine private Absicherung erweitert werden. Infrage kommt hier zunächst eine private Unfallversicherung, die neben einer Einmalzahlung auch eine lebenslange Rente garantiert. Allerdings sollten alle aufpassen, die in ihrer Freizeit einen Sport wie Segel- oder Fallschirmfl iegen ausüben. Sie sind vom Schutz einer herkömmlichen privaten Unfallversicherung ausgeschlossen und brauchen eine Deckungszusage für ihr riskantes Hobby – oder sogar eine spezielle Police.

Das gilt übrigens in der Regel auch für alle Sportler, die in ihrer Freizeit Rennen fahren – auch sie sollten sich den Schutz bestätigen lassen. Sinnvoller ist es übrigens, das Unfallrisiko über eine Berufsunfähigkeitsversicherung abzudecken. Denn die deckt nicht nur eine unfallbedingte Invalidität ab, sondern auch eine, die durch eine Krankheit entsteht.

Wer nicht über eine Gruppenversicherung Haftpfl ichtschutz genießt, sollte sich auf jeden Fall auch um eine private Haftpfl ichtversicherung kümmern. Ähnlich der Unfallversicherung gilt auch hier, dass eine herkömmliche Police oft nicht reichen wird. Denn viele Sportarten sind vom privaten Haftpflichtschutz ausgenommen – Ringkämpfer, Rennfahrer, Segler oder Kitesurfer brauchen spezielle Policen oder aber die Zusage der eigenen Versicherung, dass das Haftpfl ichtrisiko gedeckt ist. Und auch als Reitsportler ist in der Regel eine private Haftpfl ichtversicherung nicht ausreichend, sondern eine Pferdehalter-Haftpfl ichtversicherung ein Muss. Jäger dürfen übrigens ebenfalls nicht auf den Schutz der privaten Haftplicht vertrauen. Eine spezielle Haftpflichtversicherung für Jäger ist sogar gesetzlich vorgeschrieben. (ddp)