1. Startseite
  2. >
  3. Leben
  4. >
  5. Gesundheit
  6. >
  7. Herzdruckmassage rettet Leben

Herzwoche Herzdruckmassage rettet Leben

In Sachsen-Anhalt ist die Zahl der Herztoten so hoch wie in keinem anderen Bundesland. Mehr Menschen könnten gerettet werden.

Von Uwe Seidenfaden 17.06.2019, 01:01

Magdeburg l Es kann zu jeder Zeit und an jedem Ort passieren. Der Fußballprofi und ehemalige Bundesligaspieler Dieter Eckstein (u.a. 1. FC Nürnberg und FC Schalke 04) war mitten in einem Fußballspiel, als er ohne ein Faul von Gegenspielern regungslos zusammenbrach. Etwa 13 Minuten schlug das Herz des damals 47 jährigen Mannes nicht mehr. Dass er heute wieder am Leben und bei Bewußtsein ist, verdankt er beherzten Helfern auf dem Sportpatz. Sie führten bis zum Eintreffen der Notärzte eine Herzdruckmassage durch.

„Zu einem plötzlichen Herzstillstand kann es durch elektrische Übererregungen der Herzkammern kommen, zum Beispiel durch ein sogenanntes Kammerflimmern oder eine anhaltende Kammertachykardie“, so Prof. Dr. Rüdiger Braun-Dullaeus, Direktor der Magdeburger Uniklinik für Kardiologie und Angiologie. Längst nicht jeder hat soviel Glück im Unglück wie Dieter Eckstein. Jährlich etwa 80.000 Menschen in der Bundesrepublik Deutschland an einem plötzlichen Herztod. Frühwarnzeichen gibt es nur selten.

„Ein akutes Symptom für einen plötzlichen Herzstillstand ist die plötzliche Bewusstlosigkeit“, so Prof. Braun-Dullaeus. Der Patient reagiert dann weder auf lautes Ansprechen noch auf körperliche Reize. Ein Röcheln oder fehlender Atem signalisieren Lebensgefahr. Dann gilt es, zunächst einen Notruf abzusetzen, dann den Oberkörper von beengender Kleidung zu befreien und sofort mit der Herzdruckmassage auf einer harten Unterlage, am besten dem Boden, zu beginnen, so wie es in Rahmen des Führerscheinerwerbs erlernt wurde.

Ersthelfer sollten den Handballen etwa in die Mitte des Brustkorbs legen und mit Kraft etwa hundert Mal in jeder Minute (etwa alle zweimal pro Sekunde) rund fünf Zentimeter tief drücken. Um ein Gefühl für den Takt zu bekommen, ist es hilfreich, sich am Song „Staying a Life“ der australischen Popgruppe Bee Gees.

„Alleine durch die Kompression des Brustkorbes wird die Atempumpe mitbedient“. Es kostet Kraft, wenn man einige Minuten die Wiederbelebung aufrecht erhalten muss. Sind noch andere Menschen anwesend, sollte man sich abwechseln.

Besteht die Gefahr, durch zu starkes Drücken die Rippen insbesondere bei Frauen und Kindern zu brechen? Die Mediziner entwarnen: Rippenbrüche können heilen, ein unbehandeltes Herzversagen nicht. „Aus Angst etwas falsch zu machen, sollte kein Mensch auf die Herzdruckmassage bei Bewusstlosigkeit verzichten“, rät Prof. Braun-Dullaeus. Selbst wenn das Herz noch eine geringe Pumpleistung aufweisen sollte, kann eine Herzdruckmassage keinen zusätzlichen Schaden am Herzen anrichten.

Der empfohlene Wechsel zwischen etwa 30 Herzdruckmassagen und ein bis zwei Atemspenden durch Mund oder Nase ist heute nicht mehr zwingend erforderlich. „Entscheidender für das Überleben von Patienten mit einem plötzlichen Herzstillstand ist die minimale Aufrechterhaltung der Blutzirkulation, die man durch die alleinige Herzdruckmassage erreichen kann“, so Prof. Braun-Dullaeus.

An viel belebten Orten, z.B. auf Flughäfen, in Bahnhöfen und in Einkaufszentren, gibt es inzwischen auch mobile Herz-Elektroschocksysteme - sogenannte Defibrillatoren. Sie sind etwa so groß wie ein Aktenkoffer und erkenntlich an einem grünen Kreuz oder den Buchstaben AED. Nur wenige Bedienungsschritte sind erforderlich. Mit dem Elektroimpuls wird das still stehende Herz eines Menschen wieder zum Schlagen gebracht. „Medizinische Laien können praktisch nie Fehler machen“, unterstreicht Prof. Braun-Dullaeus, denn die Geräte messen und erkennen, wann lebensbedrohliche Herzstörungen vorliegen.

Wer aber nur zuschaut und nicht hilft, macht sich mindestens moralisch mitschuldig. Das Verweigern der Ersten Hilfe kann auch rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe vom April 2019 sind u.a. Sportlehrer verpflichtet, Schülern Erste Hilfe zu leisten und im Notfall Wiederbelebungsmaßnahmen einzuleiten. ´Das vorausgehende Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt (Az. III ZR 35/18) wird derzeit am OLG neu verhandelt. Kurse zur Auffrischung der ersten medizinischen Hilfe bieten zahlreiche Hilfsorganisationen an. Die zumeist nur wenige Stunden dauernden Kurse können helfen, Leben zu retten. Sie kosten kaum mehr als ein Theaterbesuch.