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Alkohol im Betrieb Wegschauen ist keine Option

Hat ein Mitarbeiter ein Suchtproblem, sind direkte Vorgesetzte in der Pflicht.

Von Uwe Seidenfaden 13.10.2017, 01:01

Magdeburg l Auf ein kollegiales Miteinander wird in der Abteilung von Herrn P. viel Wert gelegt. Dazu gehört ganz selbstverständlich, dass an Geburtstagen und zu anderen Feieranlässen mit einem oder mehreren Gläschen Sekt angestoßen wird. Der Chef sieht auch schon einmal großzügig darüber hinweg, wenn ein Mitarbeiter mit einer „Alkoholfahne“ zur Arbeit erscheint oder sein Späterscheinen unter Vorwänden erklärt. Er tut all das, um den Betriebsfrieden zu erhalten. „Eine vorbildliche Führungskraft ist dieser Chef aber leider nicht“, sagt der Suchttherapeut Dr. Achim Kramer von der Tagesklinik an der Sternbrücke in Magdeburg. Seit mehr als zwanzig Jahren schulen Mitarbeiter der Tagesklinik Führungskräfte im Umgang mit Beschäftigten, die Probleme mit Alkohol und Drogen haben oder die unter anderen Abhängigkeitserkrankungen wie zum Beispiel Computerspiel- und Internetsucht leiden.

Suchterkrankungen am Arbeitsplatz sind keineswegs selten. Betroffen sind Menschen aller sozialen Schichten. Durch Unaufmerksamkeiten, Leistungsabfall, Arbeitsausfall durch Krankschreibungen und Arbeitsunfälle verursachen sie alljährlich betriebs- und volkswirtschaftliche Kosten im zweistelligen Milliardenbereich, informiert die Deutsche Hauptstelle für Suchtgefahren. Auffälliges Verhalten auf der Arbeit spricht sich oft schnell herum.

Wie darauf reagieren? „Suchtkranke oder gefährdete Personen haben es oft nicht leicht, in Betrieben oder Verwaltungen einen vertrauensvollen Ansprechpartner für ihre Probleme zu finden“, so Dr. Kramer. Insbesondere Kleinunternehmen können sich eigene Sucht- oder Sozialberater nicht leisten. In solchen Fällen sind beispielsweise Kooperationen mit externen Suchtberatungs- und Behandlungsstellen wie der Magdeburger Tagesklinik an der Sternbrücke hilfreich.

Eine besondere Rolle kommt den direkten Vorgesetzten im Betrieb zu. Sie haben nach Paragraph 3 Arbeitsschutzgesetz eine Fürsorgepflicht für ihre Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen. Dazu gehört die Ansprache von Umständen, die die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit beeinflussen. „Über Suchtprobleme großzügig hinwegzusehen, ist keine Option“, so Dr. Kramer, denn Suchtpatienten können sich nicht wie der Baron von Münchhausen am eigenen Schopf aus dem Sumpf ziehen. Durch Verschweigen geraten sie nur noch tiefer hinein.

Wichtig ist, sich auf die individuell richtige Ansprache von Mitarbeitern mit Alkohol- und Drogenproblemen oder anderen Süchten gut vorzubereiten. In eintägigen Schulungen bereitet Dr. Kramer Führungskräfte darauf vor. Ein Ziel der Schulungen ist es auch, dass die Vorgesetzten ihr eigenes Konsumverhalten richtig einschätzen können. Nicht jedem ist bekannt, dass riskantes Trinken bei Männern bereits bei mehr als zwei Gläsern Bier oder Wein pro Tag beginnt. Für Frauen gilt die Hälfte. Ein aktuell zunehmendes Problem ist der Drogenkonsum. Das spüren auch die Betriebe. Nicht selten gibt es einen Mischkonsum verschiedener illegaler Drogen, insbesondere so gefährlicher Substanzen wie Crystal Meth. Die angemessene Ansprache von Suchtproblemen ist ein wesentlicher Schulungsbaustein, die Dr. Kramer in Rollenspielen trainiert. Dabei ist u.a. wichtig, dem betroffenen Mitarbeiter die Wertschätzung für die bisherige Arbeit und zugleich die Sorge vor den Folgen des Suchtverhaltens bis hin zum Jobverlust klarzumachen. Idealerweise sollte auch die Chance einer Wiedereingliederung in den Beruf nach der Suchtbehandlung geboten werden.

Primär verantwortlich für das Erstgespräch mit einem betroffenen Mitarbeiter ist der direkte Vorgesetzte. Auch der Betriebsrat oder der Personalabteilung sind Ansprechpartner bei der Organisation von Hilfen. Der eingangs erwähnte Herr P. ist inzwischen in einer Therapiegruppe. Er sagt: „Ich hätte mir gewünscht, dass mein Chef mich eher angesprochen hätte.“