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Arbeitnehmerrechte Recht haben und bekommen

Genug Pausen, Bildungsurlaub oder ein Ausgleich von Überstunden - Arbeitnehmer haben Rechte. Tipps, wie sie diese durchsetzen können.

13.02.2018, 23:01

Berlin/Köln (dpa) l Der Job läuft gut, fachlich ist alles einwandfrei. Doch wenn es darum geht, eigene Rechte gegenüber dem Chef durchzusetzen, werden selbst gestandene Profis unsicher. Wenn der Chef den Kopf schüttelt und „Geht nicht“ sagt, wissen sich viele nicht zu helfen. Schließlich sitzt man immer am kürzeren Hebel. Oft ist das nicht so.

Viele Arbeitnehmer kennen ihre Rechte aber gar nicht. Der erste Schritt bei Problemen sollte deshalb sein, sich ordentlich zu informieren. Die Rechte und Pflichten eines Arbeitnehmers sind im Arbeitsvertrag, gegebenenfalls im Tarifvertrag, in der Betriebsvereinbarung und in den Arbeitsgesetzen geregelt. Eine Internetrecherche kann ein Anfang sein – ohne Rückversicherung beim Experten geht es aber oft nicht.

Doch was tun, wenn der Chef trotzdem abblockt? Hier sind sich Experten einig: Der Ton macht die Musik. „Gleich mit dem Anwalt zu kommen, verstehen Arbeitgeber als Affront. Da redet man schnell über einen Vertrauensverlust, obwohl der Arbeitnehmer nur seine Rechte verfolgt“, sagt der Arbeitsrechtler Peter Meyer. Er rät deshalb, als Erstes zu versuchen, die Probleme selbst zu lösen – mit guten Argumenten, die man sich vorher zurechtgelegt hat. Wichtig sei dabei ein taktisches Vorgehen, sich die Situation also genau anzusehen. Bei größeren Unternehmen gibt es häufig Strukturen, in denen man Konflikte ansprechen und um Vermittlung bitten kann. Schwieriger ist es bei ganz kleinen Betrieben, wo es eigentlich nur einen Chef gibt.

Reagiert so ein Alleinherrscher-Chef nicht auf Wünsche beziehungsweise begründete Forderungen des Arbeitnehmers, bleibt oft nur noch der Gang zum Anwalt oder zur Gewerkschaft. „Allein die jährlichen Meldungen über Überstunden, die von Arbeitnehmern geleistet werden, ohne sich diese bezahlen zu lassen, zeigt, wie oft die Arbeitnehmer auf Rechte verzichten“, sagt Tjark Manssen vom Rechtsschutz des Deutschen Gewerkschaftsbunds.

Angestellte in kleineren Betrieben seien hier sicher eher betroffen, sagt der Rechtsxperte, „weil Arbeitnehmer bis zu einer Betriebsgröße von zehn Arbeitnehmern keinen Kündigungsschutz genießen und deshalb Hemmungen haben, ihre Rechte durchzusetzen“. Gewerkschaftsmitglieder können sich von den Organisationen kostenlos beraten lassen. Und wer nicht in der Gewerkschaft ist, aus finanziellen Gründen aber eine Beratung beim Anwalt scheut, bekommt vielleicht über eine Rechtsschutzversicherung die Kosten erstattet. Ein ganz andere Ansatz der Konfliktlösung hat die Mediation.

Die Idee dahinter: Eine Begegnung auf Augenhöhe, ohne längeren Hebel auf der einen oder auf der anderen Seite. „Viele Streitigkeiten in Unternehmen sind gar nicht rechtsbezogen, meistens geht es dabei um die Klärung von Rollen, Strukturen und die Gestaltungsmöglichkeit der Zusammenarbeit“, sagt Susanne Fest, Wirtschaftsmediatorin und Inhaberin des Kölner Instituts für Konfliktmanagement. Zunächst sollten Arbeitgeber und Arbeitnehmer aber versuchen, diese Fragen selbst zu klären – das sieht Fest so wie andere Experten.

Erst wenn alle Möglichkeiten zur Klärung mit den eigenen Mitteln ausgeschöpft sind, ruft man den Mediator dazu. Eventuell ist das Ergebnis der Mediation dann sogar nachhaltiger als so manches Gerichtsurteil, denn hier haben es die Parteien zusammen gefunden.