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Stromverbrauch Zähler fehlerhaft – Abrechnung korrigiert

Von Emmi Schulze 01.11.2010, 04:17

Obwohl geeichte Geräte einwandfrei funktionieren sollten, kann auch dort mal eine Funktionsstörung auftreten. Wer oder was ist schon ohne Fehler? Das musste auch Ulrich Winkel aus Staßfurt erfahren, als er Anfang März seinen Stromzähler ablas.

Unser Leser stellte nämlich fest, dass der dort angezeigte Verbrauch weit über dem des Vorjahres lag. Eine Erklärung hatte er dafür nicht. Deshalb ließ er seinen Wechselstromzähler durch das Eichamt prüfen.

Dabei wurde ein 4,6-fach höherer Wert festgestellt. "Die Konsequenz daraus wäre", so schrieb uns Ulrich Winkel, "dass wir einen Restbetrag von 2356,97 Euro nachzahlen müssten."

Dieses Prüfprotokoll übermittelte unser Leser seinem Stromanbieter EON am 7. Mai per E-Mail. Die Klärung des Problems gestaltete sich aber sehr schwierig. Es gelang weder telefonisch, noch schriftlich. "Ich werde nur hingehalten, indem EON um Verständnis und Geduld bittet, da die Bearbeitung noch etwas Zeit brauche."

Was von März bis Ende August ablief, schilderte Ulrich Winkel uns in einer zwei Seiten langen Auflistung. Daraus nur so viel: Er erhielt die hohe Jahresverbrauchsrechnung und legte Widerpruch ein, bekam aber keine Antwort darauf. Ein Betrag von über 2600 Euro wurde von seinem Konto abgebucht, worauf er eine Rückbuchung veranlasste.

Die Befundprüfung des Zählers vom Eichamt lag nicht vor, weshalb er sie selbst übersandte. Mehrmals wurde die Überweisung der Jahresrechnung, wogegen er widersprochen hatte, angemahnt. Dann sollte die Jahresrechnung überarbeitet werden, was sich aber auch bis August hinzog und zur Folge hatte, dass Ulrich Winkel der Kragen platzte. Er schrieb an die Redaktion Leseranwalt.

Und damit nahm diese Odysse zumindest ihr vorläufiges Ende. Von EON erhielten wir die Bestätigung, dass der installierte Zähler technisch nicht einwandfrei funktionierte. "Infolge dessen", so schreibt uns EON, "haben wir auf Basis der neuen Daten eine Korrektur der Verbrauchsabrechnung des Kunden veranlasst."

Weiter heißt es: "Da wir kürzlich unser Abrechnungssystem umgestellt haben, ist es bei der Erstellung der korrigierten Rechnung zu Verzögerungen gekommen. Wir bedauern, dass wir das Anliegen des Kunden erst äußerst verspätet bearbeiten konnten und entschuldigen uns für die entstandenen Unannehmlichkeiten. Selbstverständlich haben wir die Angelegenheit zwischenzeitlich ohne Nachteile für den Kunden geklärt."

Wofür sich Ulrich Winkel in einem Telefongespräch bei uns bedankte. Er hatte eine korrigierte Rechnung erhalten. Die monatlich zu zahlenden Abschlagsbeträge wurden neu festgesetzt und ein errechnetes Guthaben von 292,38 Euro wurde überwiesen.

Auskunft über den realen Verbrauch im Abrechnungszeitraum, bei dem die fehlerhafte Messung berücksichtigt werden muss, wird die Jahresendabrechnung geben, die, so sagte seine Frau am Telefon, im Februar 2011 fällig ist.

Sie erwartet, dass sie dann wieder einen genauen Überblick über den tatsächlichen Verbrauch erhält.