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Förderung für neuen Berufsstart Weiterbildung wurde bewilligt

Von Gudrun Oelze 30.11.2009, 07:27

Die Abschlusszeugnisse einer Kosmetikschule können sich sehen lassen: Nur gute Zensuren in fachlicher Theorie und Praxis werden Anja Lange bescheinigt, die vor vier Jahren die Ausbildung zur Kosmetikerin und Fußpflegerin erfolgreich abschloss. Die Urkunden haben nur einen Makel, ihnen fehlt der Zusatz "staatlich geprüft". Damit fand die junge Frau aus Salzwedel aber keinen Job in ihrem erlernten Beruf.

Um ihre Chancen auf Arbeit zu verbessern, beantragte sie bei der Arge eine Umschulung. Die wurde abgelehnt, da es bundesweit genügend freie Stellen gebe. Eine Qualifizierungsmaßnahme zur staatlichen Anerkennung ihres Berufsabschlusses könnte nur dann gefördert werden, wenn ein Arbeitgeber eine anschließende Vollzeitbeschäftigung schriftlich bestätige, schrieb uns Anja Lange. "Ich habe bisher keinen Arbeitgeber gefunden, der auf diese Forderung eingeht."

Bei den von der Arbeitsagentur angeführten freien Stellen würden immer nur staatlich geprüfte Kosmetikerinnen oder medizinische Fußpfleger/Podologen gesucht. Als alleinerziehende Mutter einer dreijährigen Tochter sei sie auch nicht bundesweit vermittelbar, gab sie zu bedenken. Sie wolle sich neu orientieren und eine Umschulung zur Industriekauffrau absolvieren oder die Möglich keit bekommen, ohne Einstellungszusage die staatliche Prüfung ihn ihrem Beruf ablegen zu können.

Im Bewerberprofil habe Frau Lange neben dem Zielberuf Kosmetikerin auch Bürohilfskraft und Servicekraft angegeben, reagierte die zuständige Behörde auf unsere erste Anfrage. "Dazu finden sich in den Datensätzen der Agentur für Arbeit Stendal umfangreiche Stellenangebote", so die Auskunft.

Der Salzwedelerin seien umfangreiche Fördermöglichkeiten zur Integration angeboten worden: Neben der Erstattung von Bewerbungskosten zählen dazu Reisekosten zu Vorstellungsgesprächen auf Veranlassung des Arbeitgebers, Mobilitätshilfen zur Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung wie Leistungen zur Erreichung des Arbeitsortes oder bei einem berufsbedingtem Wohnungswechsel, Arbeitsmittel, Nachweise, Unterstützung der Persönlichkeit, Förderung durch Einstiegsgeld und – soweit die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind – die Gewährung eines Eingliederungszuschusses.

Eine Umschulung zur Industriekauffrau konnte nicht bewilligt werden, da aufgrund der aktuellen Marktsituation die Chancen auf einen Arbeitsplatz in diesem Beruf sehr gering seien. Eine Förderung wäre nur dann möglich gewesen, wenn eine konkrete Einstellungszusage durch einen Arbeitgeber vorgelegen hätte.

"Frau Lange stand seit der Anfrage durch den Leseranwalt in engem Kontakt zu ihrem Arbeitsvermittler. Ihre Bemühungen um einen Arbeitsplatz waren erfolgreich. Für die bereits anvisierte Ein stellung erhält sie die entsprechende Unterstützung", so die Mitteilung der Arbeitsagentur.

Da aber irrte die Behörde. Statt zur Arbeit geht Anja Lange zu einer Maßnahme für alleinerziehende Mütter. Das kann man doch wohl nicht mit einem erfolgreich gefundenen Arbeitsplatz gleichsetzen, wandten wir uns erneut an die Agentur.

Dort war inzwischen auch bekannt, dass es in diesem Fall zu keiner Arbeitsaufnahme gekommen war. "Da die Verbindung von Familie und Beruf an Alleinerziehende besondere Anforderungen stellt, erhielt Frau Lange die Möglichkeit, in einer speziellen Maßnahme gezielte Unterstützung zu erhal ten", wurden wir nun informiert. "Diese Maßnahme ist keinesfalls als Ersatz für einen Arbeitsplatz zu betrachten." Sie könne jederzeit wegen einer Arbeitsaufnahme oder Antritt einer Bildungsmaßnahme beendet werden.

Das wird Frau Lange wohl auch bald tun. Ihr wird nämlich nun durch die Arbeitsagentur doch die Weiterbildung zur Podologin ermöglicht. "In dieser Tätigkeit kann sie die bereits vorhandenen Kenntnisse aus dem Kosmetikbereich nutzen. Ein entsprechender Bildungsgutschein geht ihr in den nächsten Tagen postalisch zu", wird im Schreiben der zuständigen Behörde versichert.