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Arbeitslosengeld Erben müssen zuviel gezahltes ALG II erstatten

03.08.2006, 04:56

Leserfrage : Unter welchen Voraussetzungen müssten meine Erben das Arbeitslosengeld II ( ALG II ) zurückzahlen ? Es antwortet Wolfgang Lenze, Pressesprecher der Agentur für Arbeit Magdeburg:

Grundsätzlich müssen Erben von Langzeitarbeitslosen das an den Verstorbenen gezahlte ALG II zurückzahlen. Ersetzt werden müssen die Leistungen der letzten zehn Jahre vor Eintritt des Erbfalls, die über der Freibetragsgrenze von 1700 Euro liegen. Der Staat kann seinen Anspruch bis zu drei Jahre nach dem Tod des ALG II-Empfängers geltend machen.

Allerdings gibt es auch Ausnahmen : Erben haften bis zu einem Freibetrag von 15 500 Euro nicht für empfangenes ALG II des Erblassers, wenn sie der Lebenspartner des ALG IIEmpfängers oder mit ihm verwandt waren und nicht nur vorübergehend bis zu seinem Tod mit ihm in einer häuslichen Gemeinschaft gelebt bzw. ihn gepfl egt haben. Zudem müssen Erben in Einzelfällen das ALG II nicht zurückzahlen, wenn die Erstattung eine besondere Härte für sie bedeuten würde.

Grundgedanke : Der Leistungsempfänger hatte möglicherweise geschützte bzw. nicht verwertbare Vermögensteile ( z. B. Haus ), welche für den ALG II-Bezug nicht angerechnet werden konnten. Nach dem Tod hat der Staat die Möglichkeit, die erhaltenen ALG II-Leistungen durch das jetzt nicht mehr geschützte Vermögen vom Erben zurückzufordern. Erben müssen nur aus dem ihnen zugefl ossenen Erbe ALG II-Zahlungen erstatten. Ihr sonstiges Vermögen und Einkommen wird nicht angetastet. ( ukl )

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