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Übergangsfrist bis 2013 Neue EU-Kennzeichnung für Böller und Raketen

16.12.2010, 04:24

Berlin (dpa). Knallkörper und Raketen werden in Europa nun einheitlich geprüft. Feuerwerke erhalten eine vierstellige Registriernummer von einer der neun Prüfstellen sowie ein CE-Logo, teilte die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) mit. Dadurch soll ein gleich hohes Qualitäts- und Sicherheitsniveau in Europa aufgebaut werden.

Unter anderem wird überprüft, ob die chemische Zusammensetzung stimmt, verbotene Substanzen enthalten sind, der Zünder gut befestigt ist und ob alles richtig zusammengebaut wurde.

"Bis 2013 gilt allerdings eine Übergangsfrist, die viele Länder nutzen", sagte Pyrotechnik-Experte Lutz Kurth. Einzelzulassungen seien sogar noch bis 2017 möglich. Die Verbraucher sollten deswegen noch einige Jahre lang vorsichtig sein und nicht bedenkenlos Feuerwerk im angrenzenden Ausland kaufen.

In Deutschland dürfen nur Böller und Raketen abgebrannt werden, die zusätzlich eine BAM-Nummer tragen, zum Beispiel BAM-F2-1234. Die BAM prüft beispielsweise, ob die Gebrauchsanleitungen richtig übersetzt wurden, sagte Kurth.

Bei den Prüfungen der BAM waren dieses Jahr die Hälfte der Feuerwerkskörper durchgefallen, so Kurth weiter. "Das ist nicht mehr ganz so schlimm wie in den vergangenen Jahren." Vergangenes Jahr hatten mehr als zwei Drittel der Knaller die Tests nicht bestanden.

Kurth erwartet, dass in den kommenden Jahren immer mehr Böller und Raketen den Standards entsprechen werden. "Der Druck für die Hersteller ist deutlich höher, wenn alle Länder die gleichen Anforderungen stellen." Die meisten Produkte kämen aus China und sollten möglichst auf dem ganzen europäischen Markt abgesetzt werden.

Der Verkauf von Feuerwerkskörpern ist in Deutschland gesetzlich auf die letzten drei verkaufsoffenen Tage vor Silvester beschränkt.