1. Startseite
  2. >
  3. Leben
  4. >
  5. Energiemuffel haben es schwerer

Neue Regeln 2015 Energiemuffel haben es schwerer

2015 gibt es sehr viele Änderungen für Verbraucher. Die Ratgeber-Redaktion hat hier die Wichtigsten zusammengefasst.

Von Kerstin Singer 30.12.2014, 01:17

Magdeburg l Die Verbraucher müssen sich in diesem Jahr auf Neuerungen bei der Energie und beim Einkommen einstellen.

Energie

Energielabel: Onlinehändler sind jetzt verpflichtet, das EU-Label zur Energieeffizienz vollständig abzubilden. Das gilt für Kühl- und Klimageräte, Waschmaschinen, Lampen, Geschirrspüler, Wäschetrockner, Staubsauger, Leuchten und Fernseher. Erstmals bekommen Dunstabzugshauben, Heizungen und Warmwasserbereiter ein Energielabel.

Abschalten: Kaffeemaschinen dürfen nur noch verkauft werden, wenn sie eine Abschaltautomatik haben.

Strom: Die EEG-Umlage auf Strom sinkt erstmals. Die Summe aller Umlagen, Abgaben und Steuern geht um 0,15 Cent pro Kilowattstunde zurück. Nur ein Drittel der Stromanbieter will aber die Preise senken.

Haus- und Wohnungsverkauf: Ein Bußgeld droht, wenn ab 1. Mai bei einer Immobilienanzeige nicht sämtliche Pflichtangaben zur Energieeffizienz gemacht werden: Baujahr, Energieträger, Endenergiewert, Energieausweisart.

Dachgeschoss: Bis Ende 2015 müssen Hausbesitzer die oberste Geschossdecke zu unbeheizten Dachräumen dämmen. Ausnahme: Wer bereits seit mindestens 1. Februar 2002 selbst in seinem Ein- oder Zweifamilienhaus wohnt.

Heizkessel: Öl- und Gas-Standardheizkessel, die älter als 30 Jahre sind, dürfen ab 1. Januar nicht mehr betrieben werden. Ausnahme: Eigentümer, die schon am 1. Februar 2002 in ihrem Haus wohnten. Alle anderen müssen einen Konstanttemperaturkessel einbauen.

Kaminöfen: Für neue Kaminöfen gibt es strengere Werte, wie viel Staub und Kohlendioxid sie ausstoßen dürfen.

Wohnen

Maklerprovision: Im Frühjahr soll ein Gesetz in Kraft treten, nachdem derjenige den Makler bezahlen muss, der ihn auch bestellt. Also in den meisten Fällen der Vermieter und nicht der Mieter.

Vermieter: Ab 1. Mai wollen die Meldeämter wieder Bescheinigungen des Vermieters sehen, wenn der Mieter ein- oder auszieht.

Geld

Einkommen: Der Beitragssatz zur Krankenversicherung sinkt von 15,5 auf 14,6 Prozent, die Krankenkassen dürfen aber wieder Zusatzbeiträge erheben. Die meisten Kassen wollen 0,7 Prozent dafür haben. Der Rentenbeitrag verringert sich voraussichtlich um 0,2 Prozent auf 18,7 Prozent. Der Beitrag zur Pflegeversicherung hingegen steigt auf 2,35 Prozent oder 2,6 Prozent für Kinderlose.

Mindestlohn: Es gilt der gesetzliche Mindestlohn von 8,50 Euro die Stunde, aber nicht für Minderjährige, Praktikanten, Langzeitarbeitslose oder Ehrenamtliche. Hartz-IV-Empfänger bekommen mehr Geld, acht Euro sind es für Alleinstehende.

Lebensversicherungen: Der gesetzliche Garantiezins sinkt von 1,75 auf 1,25 Prozent. Das gilt für Neuverträge bei Kapitallebens- und privaten Rentenversicherungen, Riester- und Rürup-Rentenversicherungen sowie Direktversicherungen.

Kirchensteuer: Banken und Sparkassen behalten die Kirchensteuer auf Kapitalerträge von Angehörigen der katholischen und evangelischen Kirche jetzt automatisch ein und führen sie zusammen mit der Abgeltungssteuer an das Finanzamt ab.

Spareinlagen: Die freiwillige Einlagensicherung der privaten Banken wird ab 1. Januar von 30 auf 20 Prozent des haftenden Eigenkapitals des Instituts abgesenkt. Trotzdem bleiben selbst bei kleinen Banken pro Kunde noch eine Million Euro gesichert. 100.000 Euro pro Kunde sind ohnehin über die gesetzliche Einlagensicherung in der EU geschützt.

Porto: Die Post hat das Porto erhöht. Ein Standardbrief kostet 62 statt 60 Cent, internationale Standardbriefe sowie Postkarten ins Ausland 80 Cent. Der innerdeutsche Kompaktbrief ist mit 85 Cent um fünf Cent billiger.

Elterngeld: Für Kinder, die ab dem 1. Juli 2015 geboren werden, können Eltern die neue Variante, das "Elterngeld plus", in Anspruch nehmen. Im Unterschied zum herkömmlichen Elterngeld gibt es zwar nur halb so viel Geld, doch für jeden Monat, den ein Elternteil während der Elternzeit in Teilzeit arbeitet, werden die Dauer und der Bezug um einen Monat verlängert. Zusätzlich gibt es einen Partnerschaftsbonus. Wenn Mütter und Väter 25 bis 30 Stunden parallel arbeiten, können künftig vier weitere Monate Elterngeld plus bezogen werden. Neu ist auch, dass Eltern zwischen dem dritten und achten Geburtstag des Kindes 24 statt zwölf Monate lang eine unbezahlte Auszeit nehmen können, ohne dass der Arbeitgeber zustimmen muss.

Selbstanzeige: Steuerhinterziehung wird noch teurer. Ab Januar bleibt eine Selbstanzeige nur dann noch völlig straffrei, wenn der hinterzogene Betrag unter 25 000 Euro liegt. Bislang waren es 50.000 Euro. Bei höheren Beträgen werden gestaffelte Strafzuschläge fällig.

Unterhalt: Wer Unterhalt bezahlt, darf jetzt mehr Geld für sich behalten. Der Selbstbehalt für Erwerbstätige, die für Kinder bis 21 Jahre bezahlen, wurde von 1000 Euro auf 1080 Euro erhöht, bei Nicht-Erwerbstätigen von 800 auf 880 Euro. Auch die Selbstbehalte für andere Unterhaltszahlungen steigen.