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Sturmschäden Ab Windstärke 8 bezahlt der Versicherer

Geht bei einem Sturm etwas zu Bruch, bezahlt den Schaden oft der
Versicherer. Bevor dieser das Ausmaß begutachtet hat, sollte aber
möglichst wenig verändert werden.

09.01.2015, 01:07

Berlin (dpa/ksi) l Die heftigen Orkanböen, die derzeit gerade über das Land wehen, richten häufig gravierende Schäden an: umgestürzte Bäume, abgedeckte Dächer und überflutete Keller. Die gute Nachricht: In der Regel übernehmen Versicherungen die entstandenen Schäden. "Wichtig ist es, den Schaden schnellstmöglich dem Versicherer zu melden", sagt Ute Semkat, Pressesprecherin der ÖSA in Magdeburg.

Denn dann könne sich ein Gutachter die Situation vor Ort ansehen und das Ausmaß dokumentieren. "Am besten alles fotografieren", erklärt sie. Aufgeräumt werden sollte nur das Nötigste, um schlimmere Schäden zu verhindern. Regne es beispielsweise rein, weil ein Fenster oder ein Dachziegel zu Bruch ging, könne eine Notversorgung mit der Plane gemacht werden.

Welche Versicherung greift, hängt davon ab, wo der Schaden entstanden ist. Die Wohngebäudeversicherung ist für alles zuständig, was direkt am Gebäude zu Bruch geht, erläutert der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Dazu zählen unter anderem abgedeckte Dächer oder zerbrochene Scheiben. Wird der Keller überschwemmt, zahlt sie aber nur, wenn extra eine Elementarschadenversicherung abgeschlossen wurde. Sie gleicht Schäden durch Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben, Erdrutsch oder Lawinen aus.

Wichtig zu beachten: Ein Sturm liegt für die Versicherungen in der Regel ab Windstärke 8 vor. Das entspricht einer Windgeschwindigkeit ab 62 Stundenkilometern. Nach den Versicherungsbedingungen reicht es für den Nachweis aus, dass es vorher eine offizielle Sturmwarnung gab und auch Häuser in der Nachbarschaft beschädigt wurden. Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat aber geurteilt (AZ. 12 U 251/104), dass es ausreicht, wenn eine Wetterstation die Sturmstärke acht oder mehr in der Gegend gemessen hat. Für Schäden am Wohnungsinventar ist die Hausratversicherung zuständig. Dazu gehören etwa Elektrogeräte, die nach einem Blitzschlag defekt sind, oder Möbel, die in Folge einer zerbrochenen Scheibe vom Regen durchnässt wurden.

Gartenmöbel möglichst ins Haus bringen

Wer allerdings einfach das Fenster offen lässt, bekommt kein Geld. Mitversichert sind in der Regel auch keine Gegenstände außerhalb des Gebäudes wie Kinderwagen oder Gartenmöbel. Nur Markisen und Antennen sind geschützt. Schäden am Auto zahlt die Kaskoversicherung. In der Vollkaskoversicherung sind sogar windbedingte Schäden unter Windstärke 8 versichert. "Auch wer versichert ist, muss sich vorher darum kümmern, dass Schäden gar nicht erst entstehen", sagt Sven Kretzschmar von der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt. Fällt beispielsweise ein loser Blumentopf vom Balkon einer Mietwohnung aufs Dach eines Autos, dann greift zwar in der Regel die private Haftpflichtversicherung. Stuft diese aber das Verhalten als grobe Fahrlässigkeit ein, dann kann es teuer werden. "Da hilft nur ein Blick in die Versicherungsbedingungen", so Kretzschmar.

Um sich vorab über die Heftigkeit des Sturms zu informieren, bieten die öffentlichen Versicherer eine kostenlose Wetter-App für das Smartphone an, die auch Nicht-Kunden sechs Monate lang testen können. Ob die Versicherungskunden diese nutzen, habe aber keinen Einfluss auf die Versicherungsprämie oder die Schadensbegleichung, so Semkat.