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Monatliche Versicherungsbeiträge Zuschläge zurückfordern

27.10.2010, 04:15

Hamburg (dapd). Kunden, die ihren Versicherungsbeitrag monatlich und nicht jährlich im Voraus überweisen, zahlen deutliche Aufschläge. Laut der Verbraucherzentrale Hamburg beträgt die effektive Zinsbelastung bis zu 14 Prozent. Dies sei der "echte Preis" für den Zahlungsaufschub, den die Kunden bekommen, wenn sie den Jahresbeitrag nicht auf einmal zahlen.

In der Police wird der Zuschlag für monatliche Zahlung aber in der Regel nur mit fünf Prozent des Beitrags angegeben. Bei vierteljährlicher Zahlung seien es meist drei Prozent, bei halbjährlicher Zahlung zwei Prozent, teilten die Verbraucherschützer weiter mit. Die Verbraucherzentrale Hamburg hat jetzt 26 Versicherer abgemahnt und die Unternehmen Signal Iduna und Hamburg-Mannheimer (jetzt Ergo) verklagt. Deren Praxis sei ein Verstoß gegen die Preisangabenverordnung, hieß es zur Begründung. Nach Ansicht der Versicherer sei eine Versicherung kein Kreditvertrag, deshalb müsse ein Effektivzins nicht angegeben werden.

Verbraucher sollten unter Hinweise auf das offene Verfahren Ansprüche auf Erstattung von Zuschlägen beim Versicherer geltend machen. Ein entsprechender Musterbrief steht im Internet unter vzhh.de.