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Rechte Symbole Tattoo auf Brust ähnelt Hakenkreuz

Für das öffentliche Zeigen verfassungswidriger Symbole wird ein Schönhausener zur Kasse gebeten - bereits zum fünften Mal.

Von Wolfgang Biermann 02.08.2019, 03:00

Stendal l „Die Berufung des Angeklagten wird verworfen.“ Das Urteil des Amtsgerichts Stendal, mit dem ein gerichtsbekannter 53-Jähriger aus Schönhausen im Januar wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen zu 1300 Euro Geldstrafe verurteilt wurde, „ist angemessen“, hieß es am Dienstag in der Urteilsbegründung in zweiter Instanz vom Landgericht.

„Es ist erwiesen, dass er ein aus vier Äxten gebildetes, dem Hakenkreuz ähnlich sehendes, auf der Brust eintätowiertes Kreuz öffentlich gezeigt hat“, führte der Vorsitzende Richter Gundolf Rüge in der Urteilsbegründung aus. Der Angeklagte habe am 4. August vorigen Jahres auf einem Straßenfest in seinem Heimatdorf den Oberkörper entblößt und damit das Kreuz, „das wohl kein Hakenkreuz ist, diesem aber zum Verwechseln ähnlich sieht“, öffentlich gezeigt. Das Fest sei entgegen der Darstellung des Verteidigers öffentlich gewesen, so habe es keine Zugangsbeschränkungen und keine Umzäunung gegeben.

Das Straßenfest wurde nach Feststellung im erstinstanzlichen Prozess am Amtsgericht von einer als rechtsextrem geltenden regionalen Gruppierung organisiert, die auch schon in Tangermünde mehrfach mit sogenannten Familienfesten in Erscheinung getreten ist. Ein Zeuge hatte am Tatabend vermeint, „rechtes Liedgut“ zu hören.

Er rief die Polizei. Die rückte mit fünf Streifenwagen in Schönhausen an. Die Beamten hörten wohl keine rechten Lieder, dafür sahen sie den Angeklagten mit dem verbotenen Kreuz auf der Brust.

Das jüngste ist das fünfte von über 20 Urteilen, bei dem es für den Schönhausener um das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen geht. Vier Urteile sind rechtskräftig.

2007 wurde der gelernte, aber langjährig arbeitslose Maschinenschlosser vom Amtsgericht Burg zu einer zehnmonatigen Bewährungsstrafe verurteilt, weil er mehrfach „Heil Hitler!“ und „Sieg Heil!“ gebrüllt hatte. Das Amtsgericht Stendal verurteilte ihn 2016 zu 1170 Euro Geldstrafe, weil er auf seinem Facebook-Account strafbewehrte Videos und Collagen gepostet oder geteilt hatte.

Es folgte im August 2017 eine Geldstrafe von 1560 Euro durch das Amtsgericht Berlin Tiergarten, weil er das Kreuz, um das es auch aktuell ging, in Berlin auf einer Versammlung zum 30. Todestag von Ex-Reichsaußenminister Rudolf Heß öffentlich zeigte. Das Amtsgericht Hildburghausen verurteilte ihn 2018 zu 2250 Euro Geldstrafe, weil er sich mit besagtem Kreuz auf dem Rechtskonzert „Rock für Identität“ im thüringischen Themar öffentlich zur Schau stellte.

Verteidigt wurde er übrigens von dem laut Medienberichten zu Pegida zählenden Dresdener Anwalt Jens Lorek.