1. Startseite
  2. >
  3. Sachsen-Anhalt
  4. >
  5. Schornstein-Krieg im Harz

Landgericht Schornstein-Krieg im Harz

Eigentlich sollte es vor der 10. Zivilkammer des Magdeburger Landgerichts nur um Zuständigkeiten gehen. Aber es kam anders.

Von Bernd Kaufholz 22.09.2016, 23:01

Magdeburg l Wenn andere Leute morgens ihre Gesichter den Sonnenstrahlen entgegenwenden, schwillt Familie O. in böser Vorahnung der Kamm. Ärgern sie sich doch seit längerer Zeit über den hochpolierten „Strahlemann“ auf dem Dach des Nachbargrundstücks. Familie F. hatte dort einen Kaminschornstein anbringen lassen und der sendet (aus Sicht der Klägerin) – je nach Stand der Sonne – stark reflektierende Strahlen auf die Terrasse der Beklagten. Nicht hinnehmbar. Unerträglich.

Gestern wollte Zivilrichter Christian Löffler lediglich darüber entscheiden, wer für den Nachbarschaftsstreit den Hut aufhat: das Amtsgericht Wernigerode oder seine Landgerichtskammer. Zum Hintergrund: Bei einem Kostenaufwand, der das „Übel“ behebt und unter 1000 Euro liegt, ist das Amtsgericht zuständig. Doch diese Frage war schnell vom Tisch. Zog doch Torsten Graf, der Anwalt der Klägerin, eine neue Kostenrechnung aus dem Hut: 7500 Euro für das Abbauen der Rohre, die Vorbehandlung des Hochglanzmetalls, das Auftragen der Farbe und das erneute Montieren. Damit war das Amtsgericht außen vor. Graf hatte in seinem ersten Schriftsatz zuvor von „wenigen 100 Euro“ gesprochen. „Im Sinne guter Nachbarschaft wollten wir die Kosten für die Beklagte niedrig halten“, erklärte er gestern die alte Rechnung. Damals sei seine Mandantin noch davon ausgegangen, dass es ausreicht, dass ein bisschen Farbspray an das „Glitzerrohr“ ausreichen würde. Das habe der Bezirksschornsteinfeger als Kaminexperte erst genauso gesehen. Doch inzwischen gebe es mit Blick auf die Schornstein-Vorschriften neue Aspekte.

Der Anwalt der Beklagten, André Boks, winkte ab und bestritt die Kompetenz des Kaminkehrers. „Er ist kein Metallsachverständiger.“ Diese „Art zufälliger Erkenntnisse“ ziehe sich übrigens schon durch den gesamten Rechtsstreit, monierte er.

Richter Löffler bemühte sich um eine gütliche Einigung. „Wäre es keine Idee, den Terrassenstuhl, auf dem der Geblendete sitzt, einfach zehn Zentimeter zu verrücken, um aus dem Strahlenkreis zu kommen?“, fragte er und tippte auch den finanziellen Aspekt an: „Der Prozess wird ziemlich teuer." Doch dieser Lösungsansatz schien für die Streitparteien zu einfach zu sein.

Und auch ein blendhemmender Anstrich der Edelstahl-Esse stieß beim Vertreter der Beklagten nicht auf Gegenliebe: „Das hat ja auch etwas mit Ästhetik zu tun." Familie F. möchte einfach keinen mattierten Schornstein auf dem Dach. Außerdem: „Meine Mandantin hat den Schornstein seit drei, vier Jahren auf dem Haus. Und erst jetzt soll er durch angebliche Blendwirkung eigentumsbeeinträchtigend sein? Wir glauben einfach nicht an diese Blendwirkung.“ Allerdings sei er „für jede Art von Vorstellungen aufgeschlossen“, die aber nicht beinhalten dürfe, „Hand anzulegen am eigenen Rohr“.

Der Streit um eine eindeutige Beweislage wogte hin und her. Den Vorschlag, Richter Löffler solle sich selbst vor Ort ein Bild machen, lehnte der Kammervorsitzende ab. „Das hätte vorm OLG wohl keinen Bestand, wie Beispiele aus der Rechtssprechung zeigen. Wenn ich mich nicht geblendet fühle und die Klägerin ruft die nächste Instanz an, würde doch die Frage gestellt, ob man das nach einem Ortstermin schon eindeutig klären konnte.“ Zum Schluss entschied die Zivilkammer, einen „Blendsachverständigen“ zu beauftragen, der den Fall untersuchen soll (Löffler: "So etwas hatten wir hier noch nicht"). Doch in diesem Jahr wird im Schornstein-Streit sicher noch keine juristische Entscheidung fallen: Der Grund: Ab Ende September steht die Sonne so tief, dass niemand mehr geblendet wird.