1. Startseite
  2. >
  3. Sachsen-Anhalt
  4. >
  5. 400 "Euro-Blüten" bis Jahresmitte entdeckt

Falschgeld 400 "Euro-Blüten" bis Jahresmitte entdeckt

Jeder kann eine "Blüte" in die Hand bekommen. Aber in Sachsen-Anhalt tauchen weniger gefälschte Scheine auf als im Bundesschnitt.

18.08.2018, 08:11

Magdeburg (dpa) l Im ersten Halbjahr 2018 sind in Sachsen-Anhalt rund 400 falsche Euro-Banknoten in einem Gesamtwert von etwa 19.000 Euro entdeckt worden. Dazu seien 450 falsche Euro-Münzen im Wert von rund 300 Euro in den Zahlungsverkehr gelangt, teilte das Landeskriminalamt (LKA) in Magdeburg auf Nachfrage mit.
Die Zahlen seien in etwa identisch mit denen des ersten Halbjahres 2017. Am häufigsten tauchten 50-Euro-Blüten auf. Sie machten 71 Prozent der sichergestellten gefälschten Euro-Banknoten aus, 20-Euro-Scheine hatten einen Anteil von 18 Prozent. Bei den Münzen wurden die Zwei-Euro-Stücke an häufigsten gefälscht, wie es weiter hieß.
Während das Falschgeldaufkommen in Sachsen-Anhalt konstant blieb, hatte die Deutsche Bundesbank zuletzt von einem deutlichen Rückgang berichtet. Bundesweit hatte sich die Zahl der Euro-Blüten demnach gegenüber dem zweiten Halbjahr 2017 um 6,2 Prozent auf rund 31.100 Scheine verringert.
2017 seien in Sachsen-Anhalt rund 950 falsche Euro-Noten und rund 700 gefälschte Euro-Münzen sichergestellt worden, teilte das LKA weiter mit. Das Schadensvolumen bei den Scheinen habe bei rund 44.000 Euro gelegen, bei den Münzen bei rund 1300 Euro. Im Jahr 2017 habe es 1060 Ermittlungsverfahren wegen des Inverkehrbringens von Falschgeld beziehungsweise Geldfälschung gegeben. Es seien 271 Tatverdächtige ermittelt worden. Zur Zahl der Verurteilungen lagen keine Zahlen vor.
Wenn Falschgeld auftaucht, wird es dem LKA zufolge ersatzlos eingezogen und der Deutschen Bundesbank übergeben. Die "Blüten" und gefälschten Münzen würden dort spätestens 20 Jahre nach der Rechtskraft des Gerichtsurteils vernichtet.
Das LKA wies darauf hin, dass sich jeder strafbar mache, der Falschgeld in Umlauf bringe. Das Gesetz sehe eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe vor. Im Fall einer Verurteilung wegen Geldfälschung liege die Freiheitsstrafe in der Regel nicht unter einem Jahr. Um einer möglichen strafrechtlichen Verfolgung aus dem Weg zu gehen, sollte jeder, der Falschgeld erkennt, dieses bei der Polizei abgeben.