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Abmahnfalle Blumenfee verliert vor Gericht

"Blumenfee" Maren Hellwig hat den Prozess in Magdeburg gegen den Verbraucherschutzverein wegen unlauteren Wettbewerbs verloren.

25.09.2019, 13:12

Magdeburg l Im Rechtsstreit mit dem Verbraucherschutzverein gegen unlauteren Wettbewerb hat Unternehmerin Maren Hellwig verloren. Die einstweilige Verfügung bleibt aufrechterhalten. Somit muss Hellwig, die seit neun Jahren einen Blumenversandhandel in Rottmersleben (Börde) betreibt, sowohl die Gerichts- als auch Anwaltskosten und den Streitwert in vierstelliger Höhe tragen. "Die Kraft lässt langsam nach, das ist deprimierend", sagte die 36-Jährige gegenüber der Volksstimme.

Hintergrund: Unter anderem können Kunden im Blumen-Shop zur ihrer eigentlichen Bestellung auch einen Perlwein als Geschenk auswählen. In der Produktbeschreibung zum Secco fehlte die Alkoholangabe. Hellwig und ihr Anwalt Lars Hänig argumentierten, dass der Artikel ausverkauft war und somit gar kein Angebot vorlag. Vergeblich. Nach Auffassung des Gerichts müssen auch bei einem nicht lieferbaren Produkt die Inhaltsstoffe klar gekennzeichnet werden.

Erst am Sonnabend hatte Hellwig eine zweite Klage erreicht, in der der Verein eine Vertragsstrafe von 9000 Euro fordert. Demnach fehle bei zwei Produktbeschreibungen die Angabe "Enthält Sulfite". Mittlerweile hat Hellwig eine Crowdfunding-Kampagne gestartet und will nach eigenen Angaben damit auch anderen Unternehmern Mut machen, die von Verbraucherschutzvereinen "ohne dass jemand zu Schaden kommt, so abgezockt werden".