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Ärztehaus Ethisch nicht vertretbar

Die Behandlung von Patienten von vornherein aufgrund von Sprachbarrieren abzulehnen, ist ethisch nicht vertretbar.

09.05.2019, 20:10

Niedergelassene Ärzte haben einen Versorgungsauftrag. Die Behandlung von Patienten von vornherein aufgrund von Sprachbarrieren abzulehnen, ist ethisch nicht vertretbar. Dabei spielt auch keine Rolle, wer für Dolmetscherkosten aufkommt.
Klar, es besteht die ärztliche Aufklärungspflicht. Ist diese nicht möglich, dürfen Ärzte nicht behandeln - es sei denn, es besteht ein Notfall. Doch von Beginn an zu signalisieren, dass die Behandlung eines Patienten ohne Deutschkenntnisse oder ohne Begleitung eines Dolmetschers nicht möglich ist, macht deutlich: Hier wollte man nicht einmal versuchen, Hürden in der Kommunikation zu überwinden. Dabei wirbt das Ärztehaus mit dem Satz: „Verständnis, Vertrauen, Hilfsbereitschaft und Akzeptanz ist die Basis unseres Handelns. Ein offener und partnerschaftlicher Umgang miteinander wird deshalb auch in unserer Praxis großgeschrieben.“ Diesem Satz sollten jedoch auch Taten folgen.