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31-Jährige soll 18 Monate alte Tochter umgebracht haben / 2004 tötete sie bereits ihren Sohn Angeklagte Mutter ein Fall für Psychiatrie?

Von Matthias Fricke 08.02.2013, 02:13

Im Totschlags-Prozess gegen die 31-jährige Heidi R., die ihre 18 Monate alten Tochter erstickt haben soll, wird heute das Urteil erwartet. Der Auftakt zur Verhandlung erfolgte gestern hinter verschlossenen Türen, da von einer psychischen Störung der Angeklagten ausgegangen werden muss.

Magdeburg l Die 31-jährige Angeklagte verhüllt ihr Gesicht unter einer Regenjacke im Gerichtssal A23 des Magdeburger Landgerichtes.

Dann geht alles ganz schnell. Denn gleich zum Prozessauftakt am Donnerstagmorgen wird die Öffentlichkeit auf Antrag der Verteidigung unter der Nebenklage, dem Vater der 18 Monate alten Celine, ausgeschlossen.

Landgerichtssprecher Christian Löffler erklärt: "Wenn wegen einer psychischen Störung eine Unterbringung in einer geschlossenen Klinik zu erwarten ist, darf in solchen Fällen das Gericht den Fall nichtöffentlich verhandeln."

Heidi R. ist wegen Totschlags angeklagt. Ob sie allerdings aufgrund ihrer durch Gutachter vorläufig festgestellten psychischen Störung eingeschränkt schuldfähig oder gar schuldunfähig ist, steht noch nicht fest. Sie soll am 25. November vergangenen Jahres ihre 18 Monate alte Tochter Celine in ihrer Wohnung in einem Mehrfamilienhaus im Magdeburger Stadtteil Neu-Olvenstedt in einen Rucksack gesteckt und so erstickt haben.

Kind konnte zunächst wiederbelebt werden

Als die Mutter ihr Kind wieder herausholte, alarmierte sie den Rettungsdienst, so dass die kleine Celine zunächst wiederbelebt werden konnte. Allerdings hatte der Sauerstoffverlust bereits zu starke Schäden am Gehirn des Kindes angerichtet, so dass die Ärzte im Krankenhaus am 28. November auf der Intensivstation den Kampf um das Überleben der Kleinen aufgeben mussten.

Das Besondere an dem ohnehin grausamen Fall: Die Mutter saß bereits im Jahr 2004 vor dem Landgericht in Chemnitz vor Gericht. Damals wegen des Totschlags an ihrem drei Monate alten Sohn Justin. Sie hatte ihm Mund und Nase zugedrückt, bis auch er verstarb.

Sächsische Strafkammer erkannte keine Störung

Warum damals die Strafkammer im Freistaat Sachsen die vermutete gefährliche psychische Störung der Frau nicht erkannte und sie somit ein zweites Mal töten konnte, wird die Strafkammer in Magdeburg um Richter Dirk Sternberg aber nicht beantworten können. Sie wird sich ausschließlich mit den aktuellen Vorwürfen auseinandersetzen.

Von der Untersuchungshaft wurde die Frau bereits in die geschlossene Psychiatrie in Uchtspringe verlegt. Ein Urteil wird bereits heute erwartet.