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Arbeitsmarkt Schlusslicht bei Behinderten-Beschäftigung

Wenn es um die Beschäftigung von Schwerbehinderten geht, ist Sachsen-Anhalt bundesweites Schlusslicht.

Von Janette Beck 26.09.2019, 01:01

Magdeburg l Sachsen-Anhalt ist bei der Beschäftigung von Schwerbehinderten bundesweites Schlusslicht. 3,4 Prozent sind bei beschäftigungspflichtigen Unternehmen in Lohn und Brot. Nach Angaben der Arbeitsagenturen waren im August 3728 schwerbehinderte Menschen im Land arbeitslos gemeldet. Kay Senius, Chef der Arbeitsagenturen in Sachsen-Anhalt, erklärt zur Situation: „Trotz guter Arbeitsmarktlage bleiben Schwerbehinderte bei der Jobsuche benachteiligt.“ Nur jedes sechste Unternehmen erfülle seine Beschäftigungspflicht.

Aufgrund der gesetzlichen 5-Prozent-Quote müssten in Sachsen-Anhalt rechnerisch 19 022 Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Arbeitnehmern zu besetzen sein. Tatsächlich sind es 1392. Das entspricht einer Quote von 3,4 Prozent (Stand Dezember 2017). In keinem anderen Bundesland ist die Quote damit so niedrig wie in Sachsen-Anhalt. Bundesweit liegt sie bei 4,6 Prozent, in Ostdeutschland bei 4,5 Prozent.

Es gibt aber nicht nur regionale Unterschiede, sondern auch branchenspezifische: Die geringsten Besetzungsquoten weisen Bau (2,1 Prozent), Gastgewerbe (2,2 Prozent) und Handel (2,3 Prozent) auf. Über der gesetzlichen Quote von 5 Prozent liegt in Sachsen-Anhalt nur der Bereich Öffentliche Verwaltung und Sozialversicherung (5,9 Prozent).

Zu den Gründen, warum gerade in Sachsen-Anhalt so wenige Schwerbehinderte in Lohn und Brot sind, erklärt ein Sprecher der Regionaldirektion der Bundesagentur für Arbeit: „In Sachsen-Anhalt dominieren die kleinen Unternehmen, in denen der Chef oft selbst mit anpackt und keine Personalabteilung zur Verfügung hat.“ Ihnen fehle deshalb oft die Zeit und das Wissen, sich mit der Beschäftigung von Schwerbehinderten auseinanderzusetzen. „Andere wiederum haben Berührungsängste und Vorurteile und trauen Schwerbehinderten weniger zu.“

Obwohl es in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben ist, dass private und öffentliche Arbeitgeber mit mehr als 20 Be-schäftigten wenigstens fünf Prozent ihrer Arbeitsplätze mit Schwerbehinderten besetzen, kommen viele Unternehmen dieser Pflicht nicht nach. Sie zahlen stattdessen eine Ausgleichsabgabe an den Staat.

In Sachsen-Anhalt betrifft diese Pflicht nach Angaben der Arbeitsagenturen insgesamt 4339 Arbeitgeber. Aber nur 710 kommen ihr vollständig nach. 2340 Arbeitgeber besetzen immerhin zwischen einem und fünf Prozent ihrer Arbeitsplätze mit Schwerbehinderten. 1289 Arbeitgeber beschäftigen gar keine Schwerbehinderten.

Dabei gibt es jede Menge Anreize und Förderprogramme, die Arbeitgeber dazu motivieren, Menschen mit Behinderung einzustellen: Ausbildungszuschüsse, Ausbildungsbegleitende Hilfen, Ausbildungsassistenz, finanzielle Förderung zur Schaffung neuer Ausbildungsplätze (Investitionskosten, technische Arbeitshilfen, behinderungsbedingte Kosten), Eingliederungszuschüsse sowie Maßnahmen beim Arbeitgeber wie Probebeschäftigung oder Arbeitsassistenz. Im Arbeitsministerium ist man „davon überzeugt“, dass sich in Sachsen-Anhalt die Situation in den nächsten Jahren „weiter verbessern“ werde. Ministerin Petra Grimm-Benne (SPD) mahnt eindringlich: „Arbeitgeber müssen lernen, dass Fachkräfte auch mit Behinderungen wertvolle Mitarbeiter sind, und müssen sich den aktuellen Bedingungen des Arbeitsmarktes hinsichtlich des Fachkräftemangels anpassen.“