302 neue Verfahren in Sachsen-Anhalt / 99 Tote bundesweit Ärztepfusch: Patienten klagen am häufigsten nach Hüft-OP
Rund 11000 Patienten haben sich im vergangenen Jahr wegen Behandlungsfehlern an die Schlichtungsstellen der Landesärztekammern gewandt. In Sachsen-Anhalt gingen 302 Anträge ein.
Magdeburg l Hüft- und Knieoperationen haben im vergangenen Jahr die meisten Beschwerden bei den Schlichtungsstellen der Landesärztekammern verursacht, geht aus der gestern in Berlin vorgestellten Statistik der Gutachterkommission der Bundesärztekammer hervor. Danach haben sich mehr als 11000 Patienten an eine der bei den Landesärztekammern angesiedelten Schlichtungsstellen gewandt. Die Verfahren sind kostenlos.
Von den rund 11000 eingereichten Anträgen wurden 7452 Anträge bearbeitet. Dabei lag in 2287 Fällen ein Behandlungsfehler oder Risikoaufklärungsmangel vor. In 1901 Fällen wurde ein Behandlungsfehler als Ursache für einen Gesundheitsschaden ermittelt, der einen Entschädigungsanspruch begründete. In den meisten Fällen hatten die Patienten vorübergehend leichte Schäden (740 Fälle) oder dauerhaft leichte Schäden (525 Fälle). 99 Patienten starben infolge von Behandlungsfehlern.
In Sachsen-Anhalt gingen 2011 bei der Landesärztekammer 302 neue Verfahren ein, 311 wurden abgeschlossen. Knapp jedes vierte der abgeschlossenen Verfahren (71) begründete einen Schadensersatz des Patienten. In 144 Fällen waren die Beschwerden unbegründet. Bei zwei Verfahren war ein Straf- bzw. ein Zivilprozess anhängig. "Jeder Mensch, der durch Komplikationen oder einen Arztfehler zu Schaden kommt, ist einer zu viel", erklärte Simone Heinemann-Meerz, Präsidentin der Ärztekammer. Die enorme Arbeitsbelastung, unter der Mediziner tagtäglich arbeiten müssten, lassen Fehler in der Behandlung leider nie ganz ausschließen. "Eine fehlerfreie Behandlung wird es nie geben", erklärte auch Andreas Crusius, Vorsitzender der Ständigen Konferenz der Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen bei der Bundesärztekammer.
Die Landesärztekammer in Halle bietet donnerstags (14 bis 16 Uhr) ein Patiententelefon zum Thema Behandlungsfehler an (Tel. 0340/ 213175). Die AOK unterstützt ihre Versicherten bei Verdachtsfällen durch eine Gutachtenbeauftragung beim Medizinischen Dienst der Krankenkassen, der jährlich rund 250 Verdachtsfälle prüft. Danach liegen die Behandlungfehler zwischen 10 und 20 Prozent der begutachteten Fälle. Seite 5