1. Startseite
  2. >
  3. Sachsen-Anhalt
  4. >
  5. Aufarbeitung zu Unrecht in DDR-Haft: Hunderte Anträge auf Opferpension

Nach Neuregelung Aufarbeitung zu Unrecht in DDR-Haft: Hunderte Anträge auf Opferpension

Mehr als 5.000 Sachsen-Anhalter erhalten eine Opferpension, weil sie vom SED-Regime rechtsstaatswidrig ins Gefängnis gesteckt wurden. Eine Neuregelung vor zwei Jahren hat noch einmal für mehr Anträge gesorgt. Es müssten mehr sein, sagt die Aufarbeitungsbeauftragte des Landes.

24.10.2021, 10:45
Blick durch ein Guckloch einer Zellentür auf den Zellentrakt in der Gedenkstätte «Roter Ochse».
Blick durch ein Guckloch einer Zellentür auf den Zellentrakt in der Gedenkstätte «Roter Ochse». (Foto: dpa/symbol)

Halle (Saale)/dpa -  30 Jahre nach dem Ende der DDR haben in Sachsen-Anhalt Hunderte Menschen Anträge auf Rehabilitierung und Entschädigung für zu Unrecht erlittene Haft gestellt. Seit Inkrafttreten einer Neuregelung vor rund zwei Jahren seien beim Landesverwaltungsamt mehr als 700 Anträge eingegangen, teilte eine Sprecherin in Halle auf Nachfrage mit.

Seit November 2019 gibt es eine Opferpension auch für Frauen und Männer, die 90 Tage in Haft waren, zuvor mussten es mindestens 180 Tage sein. 200 Menschen hätten einen Antrag gestellt, weil sie eine Haft dieser Dauer absitzen mussten. Mehr als 180 der Anträge seien bewilligt.

Die Zuwendung für Verfolgte des DDR -Regimes stieg mit der Neuregelung von 300 auf 330 Euro monatlich. Laut Landesverwaltungsamt wurde die erhöhte Opferpension mit Stand 30. Juni an 4946 Menschen ausgezahlt, 170 Berechtigte hätten wegen einer Einkommensanrechnungen eine gekürzte Opferpension erhalten.

Sachsen-Anhalts Aufarbeitungsbeauftragte Birgit Neumann-Becker erreichen viele Bürgeranfragen zur Neuregelung der strafrechtlichen Rehabilitierung. „Ich freue mich, dass die Anträge gestellt werden, aber eigentlich könnten beziehungsweise müssten erheblich mehr Personen diese Möglichkeit in Anspruch nehmen“, sagte Neumann-Becker der Deutschen Presse-Agentur. „In unseren landesweiten, in jedem Landkreis monatlichen Außensprechstunden haben wir überwiegend Besucher, die alleine den Weg zu den Antragsformularen nicht finden, oder auch beim Ausfüllen Unterstützung benötigen.“ Hier erschwerten die Kontaktbeschränkungen durch die Corona-Pandemie den niedrigschwelligen Zugang für die Bürgerinnen und Bürger.

„Die relativ geringen Zahlen der Antragsteller für die Haftzeiten 90 bis unter 180 Tage interpretieren wir so, dass dieser Personenkreis erst in Zukunft verstärkt die Anträge stellen wird, weil die relativ kürzeren Haftzeiten eher ein Merkmal der späten DDR waren und die davon Betroffenen deshalb überwiegend noch im Erwerbsleben stehen und ihre persönliche Aufarbeitung in Richtung Rentenantritt aufschieben“, erklärte Neumann-Becker weiter.