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Badeverbot Die Elbe ist kein Planschbecken

Immer wieder gibt es tödliche Badeunfälle an der Elbe. Dabei ist das Baden und Schwimmen dort nicht gestattet.

Von Martin Weigle 01.07.2020, 07:00

Magdeburg l Das Baden in der Elbe und in den Nebenarmen des Flusses ist verboten, zumindest im Zuständigkeitsbereich des Magdeburger Ortsverbandes der Deutschen Lebensrettungsgesellschaft (DLRG), wie DLRG-Einsatzleiter Marco Cempirek mitteilt. Das Verbot ist durch eine Stadtverordnung geregelt. Dort heißt es unter anderem: „In allen natürlich fließenden Gewässern besteht ein Badeverbot."

Immer wieder kommt es zu Badeunfällen an Sachsen-Anhalts längstem Fluss, bei denen Menschen ertrinken. Erst im vorigen Jahr galt ein Mann nach einem Badeunfall als vermisst, bis zwei Tage später sein Leichnam an der Herrenkrugbrücke in Magdeburg entdeckt worden war.

Das Baden in der Elbe ist nach Auskunft der DRLG auch bei niedrigen Pegelständen gefährlich. Der Fluss hat in Sachsen-Anhalt eine durchschnittliche Fließgeschwindigkeit von drei Kilometen pro Stunde. An manchen Stellen seien es sogar fünf Kilometer pro Stunde. „Da besteht selbst für gut Schwimmer keine Chance auf sicheres Schwimmen", erklärt Holger Friedrich, Geschäftsführer vom DLRG-Landesverband.

Marco Cempirek ergänzt: „Im Bereich des Domfelsens gibt es in der Elbe eine sehr kraftraubende Strömung, die von Badenden immer wieder unterschätzt wird." Auch an Brücken und Buhnen, zum Beispiel im Bereich Westerhüsen und Herrenkrug, können gefährliche Wirbel und Strudel entstehen. Besondere Gefahren ergeben sich zudem durch die Binnenschifffahrt. Große Schiffe verursachen unvorhersehbare Soge, in die Badende geraten können. Hinzu kommt, dass im Gegensatz zu Badeseen am Fluss keine unmittelbare Wasseraufsicht besteht.

Im Notfall wird die Wasserrettung erst über die Leitstelle informiert. Daraus entstehen lange Rettungswegen und –zeiten, da erst Personal und Technik zum Unglücksort gebracht werden müssen, beschreibt DLRG-Geschäftsführer Friedrich den Ablauf.

Das ausdrückliche Badeverbot gilt allerdings nicht auf allen Abschnitten der Elbe in Sachsen-Anhalt. So erklärt Friedrich, dass der Gesetzgeber von einem generellen Badeverbot in Flüssen absieht. Grund dafür ist die allgemeine Annahme, dass Menschen das Baden in Flüssen vermeiden, da Fließgewässer oft nicht abwasserfrei sind und demzufolge aus hygienischer Sicht bedenklich sein können. Die Behörden verstehen nur Binnengewässer in denen das Baden von ihrer Seite ausdrücklich erlaubt ist, als Badegewässer. Dazu zählt die Elbe nicht. Die DLRG empfiehlt nur in stehenden Gewässern, wie Seen, zu baden.

Bestehende Badeverbote an der Elbe gelten trotzdem oft nicht dem Schutz des Menschen, sondern der Natur. So soll sichergestellt werden, dass die Selbstreinigungskraft des Gewässers und die Artenvielfalt im Fluss erhalten bleibt.