Kriminalität Bahn kämpft gegen Graffiti
Während landesweit die Anzeigen wegen Graffiti zurückgehen, hat die Bahn weiter mit Schmierereien an Zügen zu tun.
Magdeburg l Die Regionalbahn stoppt kurz vor Haldensleben an einem Signal. Dem Lokführer fallen zwei Männer im Alter von 30 und 32 Jahren an dem Zug auf. Sie besprühen seelenruhig etwa 14 Quadratmeter des Waggons mit Farbe. Die von dem Bahnmitarbeiter alarmierten Polizisten können die Sprayer dieses Mal fassen. Beide müssen sich nun wegen Sachbeschädigung verantworten und dürften in Kürze eine saftigen Kostenrechnung der Bahn erhalten.
Der Fall vor einigen Wochen ist aber die Ausnahme. Denn: Die Aufklärungsquote liegt bei nur etwa 10 bis 15 Prozent. Romy Gürtler, Sprecherin bei der Bundespolizei: „Es gibt bei solchen Straftaten leider selten Spuren. Es sei denn, die Täter lassen Zigaretten oder Spraydosen am Tatort zurück.“
Im ersten Halbjahr 2015 hat die Bundespolizei im Bereich Sachsen-Anhalt 553 solcher Fälle registriert, im Vorjahr waren es 1252. Damit ist 2014 der höchste Stand der vergangenen fünf Jahre erreicht worden.
Noch dramatischer zeigte sich der Anstieg um ein sattes Viertel auf Bundesebene. Hier nahmen die Schmiereien von 15 500 auf 19 300 zu. Allein im vergangenen Jahr entstand der Bahn dabei ein Schaden von 8,1 Millionen Euro. In einer Mitteilung der Bahn heißt es: „Zurückzuführen ist dies unter anderem auf die Lokführerstreiks Ende des Jahres, aufgrund derer viele Züge nicht an den üblichen Anlagen abgestellt werden konnten.“ Bundespolizisten Romy Gürtler hat noch eine andere Begründung: „Jeder Fall wird auch konsequent von der Bahn angezeigt.“
Klaus Tewes von der Generalstaatsanwaltschaft Sachsen-Anhalt: „Nur für etwa jede siebte Tat kommt für uns auch ein Beschuldigter in Frage.“ Eingeordnet sei das Delikt vom Gesetzgeber zwischen Schwarzfahren und Ladendiebstahl. Das Beschmieren von Zügen ist eine gemeinschädliche Sachbeschädigung und wird mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren belegt. Doch ausgereizt wird der Strafrahmen selten. Tewes: „Drei Viertel aller Beschuldigten sind unter 21 Jahren und fallen damit unter das Jugendstrafrecht. So weit mir bekannt ist, gab es in Sachsen-Anhalt noch keine hohe Haftstrafe allein wegen einer Sachbeschädigung durch Graffiti. “
Unbenommen bleibe aber der zivilrechtliche Anspruch, wonach Sprayer noch 30 Jahre lang für den Schaden haftbar gemacht werden könnten.
Weniger Schmierereien werden hingegen den Polizeirevieren im Land angezeigt. Die Zahlen sanken in den vergangenen fünf Jahren um knapp 30 Prozent. Der Sprecher des Landeskriminalamtes, Andreas von Koß, sagte: „Die Aufklärungsqoute lag im vergangenen Jahr bei etwa 20 Prozent.“