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unter Strafe verboten Mit Video: Blockade-Verbot - Sachsen-Anhalt verbietet unangemeldete Bauernproteste

Mit sofortiger Wirkung verbietet die Landesregierung unangemeldete Blockaden im Rahmen der Bauernproteste. Das Verbot soll bis zum 14. Februar gelten. Es gehe dabei um die öffentliche Sicherheit.

Von Arne Birger Jeske Aktualisiert: 01.02.2024, 10:04
Die deutschlandweiten Bauernproteste richten sich gegen die Politik aus Berlin und dem Europaparlament.
Die deutschlandweiten Bauernproteste richten sich gegen die Politik aus Berlin und dem Europaparlament. Symbolbild: IMAGO / Michael Weber

Magdeburg/DUR. - Wie aus einer Allgemeinverfügung des Landesverwaltungsamtes Sachsen-Anhalt hervorgeht, sind unangemeldete Blockaden der Autobahnen und deren Auffahrten von Landwirten ab sofort verboten. Dieses Verbot gilt auch für Versammlungen, die eine Anmeldefrist von 48 Stunden nicht einhalten. Am 14. Februar soll das Verbot auslaufen.

 
Bauernprotest am Mittwoch (31.01) in Sachsen-Anhalt: Landwirte protestieren auf der A 14 bei Calbe. (Kamera: Thomas Schulz, Schnitt: Bernd Stiasny)

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Verbot der Bauernproteste? Öffentliche Sicherheit geht vor

Das Landesverwaltungsamt erklärt, dass das Verbot im Rahmen der Bauernproteste nötig sei. Auch wenn die Demonstrationen gegen die Haushaltspläne der Bundesregierung demokratisch rechtens seien, so bestehe doch Sorge um die öffentliche Sicherheit. Es gehe darum, "Gefahren für die öffentliche Sicherheit sowie inadäquate Verkehrsbeeinträchtigungen durch vorher nicht bekanntwerdende versammlungsrechtliche Aktionen zu vermeiden", heißt es vom Landesverwaltungsamt.

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Die für den 31. Januar angemeldeten Blockadeaktion und weitere fristgerecht angemeldete Versammlungen sind von dem Verbot nicht betroffen, erklärte das Landesverwaltungsamt.

Die Behörde weist im Rahmen des Verbots auch darauf hin, dass zukünftige unangemeldete Blockaden durch die Landwirte und deren Unterstützer unter Strafe gestellt werden. Die Teilnahme an einer verbotswidrigen Versammlung stelle eine Ordnungswidrigkeit dar.

Das Landesverwaltungsamt hatte bereits im Vorfeld ein Verbot der Proteste erwirkt. Allerdings galt dieses nur für einen Tag.