Feldzerstörerprozess geht am Montag weiter Befangenheitsantrag wurde abgelehnt
Von Bernd Kaufholz
Magdeburg. Der Befangenheitsantrag eines Angeklagten gegen den Vorsitzenden der 8. Strafkammer des Landgerichts Magdeburg, Ulf Majstrak, beim sogenannten Feldzerstörerprozess wurde abgewiesen.
Die 6. Strafkammer, die sich mit dem Antrag befassen musste, sah formale Ablehnungsgründe. So habe der Angeklagte "nicht glaubhaft gemacht", dass seine Behauptungen stichhaltig sind. Er hätte die Behauptungen zum Beispiel durch eidesstattliche Versicherung Dritter belegen müssen.
Landwirt Christian P., der sich selbst verteidigt, hatte mit seinem Antrag auf die Tatsache reagiert, dass Majstrak signalisiert hatte, dass er nicht prüfen wolle, ob dem Institut für Pflanzengenetik und Kulturpflanzenforschung (IPK) Gatersleben die Genehmigung für den Genweizenversuch zu Recht erteilt worden war.
Aus Sicht der selbsternannten Antigenweizenaktivisten war der Gen-Versuch ungesetzlich. Und diese "Ungesetzlichkeit" sei überhaupt erst der Auslöser für ihre "Notwehr"-Aktion gewesen.
Nachdem der Befangenheitsantrag abgelehnt wurde, kann das Hauptverfahren nun am 20. Juni fortgesetzt werden.
Sieben "Aktivisten" hatten in den Nachtstunden des 21. April 2008 auf einem Versuchsfeld des IPK junge Weizenpflanzen mit Hacken zerstört. Vom Amtsgericht Aschersleben waren sie dafür zu Geldstrafen zwischen 400 und 200 Euro verurteilt worden. Gegen das Urteil hatten sowohl Staatsanwaltschaft als auch sechs Angeklagte Berufung eingelegt. Die Anklagebehörde sowie zwei "Feldzerstörer " zogen die Berufung jedoch zurück.