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Beiträge fürs Kanalnetz Schlappe für CDU und SPD

Abwasserverbände müssen Kostenbescheide für Kanalnetz- Modernisierung möglicherweise zurücknehmen

18.12.2015, 23:01

Neue Hoffnung für tausende Grundstücksbesitzer: Nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts müssen die Abwasserverbände in Sachsen-Anhalt ihre Kostenbescheide für die schon Jahre zurückliegende Modernisierung des Kanalnetzes möglicherweise zurücknehmen. Das wäre auch eine Schlappe für die Koaliton.

Schon 2013 stellte das Gericht klar, dass es für diese Beiträge Verjährungsfristen geben muss. Doch statt ein Jahr später gleich für geordnete Verhältnisse zu sorgen, entschieden CDU und SPD, den Gemeinden und ihren Abwasserverbänden 2015 eine einjährige Gnadenfrist für die Eintreibung der Beiträge einzuräumen. Erst ab 2016 greift die zehnjährige Verjährungsfrist.

Das war falsch. Recht und Gesetz dulden keinen Aufschub. Dass CDU und SPD damit die Kommunen unterstützen wollten, ist zweitrangig – zumal dafür Familien und Betriebe geschröpft werden sollten. Denjenigen, die schon (ohne Widerspruch) gezahlt haben, nützt das Urteil wohl leider nichts mehr. Das ist bitter.