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Beraterverträge Rechnunsghof knöpft sich Landesverwaltung vor

Der Landesrechnungshof Sachsen-Anhalt zieht ein grundsätzliches Fazit zum Umgang der Landesverwaltung mit Beraterverträgen.

Von Michael Bock 13.09.2019, 01:01

Magdeburg l In der Debatte um fragwürdige Beraterverträge hat der Landesrechnungshof Tricksereien und teils mangelhaftes Wissen in der Landesverwaltung im Umgang mit dem Vergaberecht kritisiert. Schon seit 2016 durchleuchtet ein parlamentarischer Untersuchungsausschuss die Vergabe von Beraterverträgen, Studien und Gutachten.

Der Rechnungshof hat bereits Hunderte Verträge unter die Lupe genommen. In einer 15-seitigen aktuellen Stellungnahme für den U-Ausschuss trifft Landesrechnungshofpräsident Kay Barthel jetzt grundsätzliche Feststellungen. Es gebe „teilweise starke Mängel bei den Kenntnissen des Vergaberechts“, gibt er zu Protokoll. Erkennbar sei aber auch, dass die Ministerien „nach Umgehungsmöglichkeiten suchten“. Ausnahmeregelungen würden „exzessiv“ genutzt, um öffentliche Ausschreibungen zu umgehen. Das führe zu einer „unzulässigen Einschränkung“ des Bieterkreises und des Wettbewerbs. So werde das Wirtschaftlichkeitsgebot verletzt.

Bis heute fehle ein Vergabe-Handbuch des Landes, „das anhand von Beispielen die komplexe Materie für den Anwender praktikabel macht“, rügt der Rechnungshof.

Wer genau hat bei Beraterverträgen Fehler gemacht? Die Suche nach Schuldigen ist offenkundig nicht immer von Erfolg gekrönt. Der Landesrechnungshof hat jedenfalls festgestellt, „dass die Aktenlage in vielen Fällen mangelhaft und mit Lücken behaftet war, so dass konkrete Versäumnisse nicht belegt werden können“. So habe es etwa im Finanzministerium bei der Vergabe eines Gutachtens zur strategischen Ausrichtung des Landeshaushalts „erhebliche Lücken in der Dokumentation“ gegeben. Eine Wirtschaftlichkeitsuntersuchung habe gefehlt.

Aus den Unterlagen sei zwar ersichtlich, dass im Vorfeld der Vergabe zumindest Gespräche geführt worden seien: „Diese sind jedoch nicht dokumentiert.“

Der Landesrechnungshof verweist darauf, dass Mitglieder oder Vertreter der Landesregierung in verschiedenen Gremien (Vereine, Stiftungen oder Gesellschaften) mitarbeiten würden. Daraus schlussfolgern die obersten Kassenprüfer: „Eine Verquickung von Interessen ist nicht auszuschließen. Eine Einflussnahme ist durch diese Doppelfunktionen durchaus möglich.“

Der Landesrechnungshof empfiehlt „Compliance-Richtlinien“. Darin solle festgelegt werden, wie Interessenkollisionen ausgeschlossen oder zumindest minimiert werden könnten. Zudem sei sicherzustellen, dass es „in vergabesensiblen Bereichen in regelmäßigen Abständen zu Personalaustauschen kommt“.

Allein von Januar 2010 bis Dezember 2013 hat die Landesverwaltung 360 Gutachten, Studien und externe Beratungsleistungen mit einem Gesamtvolumen von knapp 37 Millionen Euro vergeben. Der Rechnungshof hat nach eigenen Angaben 141 Verträge intensiver geprüft.