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Gefälschte Buch-Zertifikate Neue Betrugsmasche mit Fake-Rechnungen: Verbraucherzentrale erklärt, was zu tun ist

Betrüger verschicken gefälschte Rechnungen über 499,80 Euro für angebliche Bücher-Zertifikate. Die Verbraucherzentrale rät zu einem klaren Widerspruch und warnt davor, sich von Inkasso- oder Anwaltsschreiben einschüchtern zu lassen.

Von DUR Aktualisiert: 16.10.2025, 14:01
Falsche Rechnungen, Drohschreiben und unnötige Gebühren: Die Verbraucherzentrale Sachsen warnt vor Briefen der FWW24 UG.
Falsche Rechnungen, Drohschreiben und unnötige Gebühren: Die Verbraucherzentrale Sachsen warnt vor Briefen der FWW24 UG. (Symbolfoto: Imago/ Bihlmayerfotografie)

Leipzig. - Eine dreiste Betrugsmasche sorgt aktuell bei Sammlern und Buchliebhabern für Ärger. Unbekannte versenden im Namen der FWW24 UG Schreiben, in denen vermeintliche Zertifikate für Büchersammlungen angeboten werden.

Mitgeliefert werden gleich die Rechnungen für den angeblichen Service. Bis zu 500 Euro werden fällig. Die Verbraucherzentrale Sachsen warnt eindringlich vor dieser dreisten Abzocke.

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Gefälschte Zertifikate und hohe Rechnungen: Verbraucherzentrale warnt vor FWW24

Die FWW24 UG gibt in den Briefen vor, ein offizieller Anbieter für die digitale Verwaltung und den Austausch von Büchersammlungen zu sein. Empfänger erhalten von ihnen angeblich ein „Zertifikat“ für die Vollendung einer Sammlung.

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"Die Zertifikate haben jedoch weder einen rechtlichen noch einen materiellen Wert", erklärt Franziska Geißler, Rechtsberaterin der Verbraucherzentrale Sachsen.

Besonders perfide: Neben der 500-Euro-Rechnung werden zusätzlich 96,60 Euro für eine angebliche Datenlöschung verlangt. Für eine solche Löschung dürfen laut Geißler jedoch grundsätzlich keine Gebühren verlangt werden.

Was kann ich machen, wenn ich bereits Opfer einer Betrugsmasche geworden bin?

Die Verbraucherzentrale empfiehlt, einer solchen unberechtigten Forderung einmal schriftlich zu widersprechen. Danach können alle weitere Schreiben, Mahnungen oder Drohungen ignoriert werden.

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Selbst wenn Inkassobüros oder angebliche Rechtsanwälte Druck machen, gilt: nicht einschüchtern lassen. Diese Schreiben haben laut der Verbraucherzentrale keine rechtliche Wirkung, solange kein Gericht involviert ist.

Gerichtlicher Mahnbescheid: nur in diesem Fall muss reagiert werden

Wichtig ist die Unterscheidung zwischen falschen Mahnungen und einem echten gerichtlichen Mahnbescheid. Letzterer kommt ausschließlich per Post vom Amtsgericht und ist an einem amtlichen Formular zu erkennen.

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Zu jedem Mahnbescheid gehört ein Widerspruchsformular, das innerhalb von 14 Tagen ausgefüllt und zurückgesendet werden muss. Geschieht das nicht, droht eine Zwangsvollstreckung. Ein echter Mahnbescheid kommt aber nach den Erfahrungen der Verbraucherzentrale jedoch nur sehr selten.

Wer ein solches Schreiben der FWW24 UG erhalten hat, sollte keine Zeit verlieren. Die Verbraucherzentrale Sachsen hilft Betroffenen online oder telefonisch unter 0341/9692929.