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BGH bestätigt Freiheitsstrafe gegen Messerstecher

28.06.2018, 16:08

Halle/Karlsruhe (dpa/sa) - Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat ein Urteil des Landgerichts Halle gegen einen Messerstecher bestätigt. Das teilte das Gericht am Donnerstag mit. Der damals 17-Jährige war im September vergangenen Jahres zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren verurteilt worden. Das Gericht hatte es als erwiesen angesehen, dass der Angeklagte im Juni 2016 auf der Ziegelwiese in Halle einem Kontrahenten neun Stiche in Arme, Beine und Brustkorb zugefügt hatte. Dabei habe er den möglichen Tod des Opfers billigend in Kauf genommen. Der Schwerverletzte überlebte dank einer Notoperation. Der BGH wies die Revision des Beschuldigten gegen die Entscheidung des Landgerichts den Angaben zufolge bereits am 21. Juni 2018 zurück.