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Mordprozess: Christian H. soll 18-jährige Ex-Freundin getötet haben / Psychiater bescheinigt ihm emotionale Instabilität in Beziehungen Buh-Rufe im Gerichtssaal: Angeklagter widerruft zum Teil sein Geständnis

Von Anja Guse 11.01.2013, 02:26

Magdeburg l Im Mordprozess gegen den 22-jährigen Christian H. aus Magdeburg hat es gestern eine überraschende Wendung gegeben. Der Angeklagte ließ durch seinen Verteidiger erklären, dass seine Angaben bei der Polizei zur Tat nicht das Ergebnis seiner genauen Erinnerung seien.

Christian H. soll in der Nacht zum 24. August 2012 seine 18-jährige Ex-Freundin Christin in seinem Garten in Magdeburg getötet haben (Volksstimme berichtete). Einen Streit habe es nicht gegeben.

Laut Anklage soll er der jungen Frau mit einem Eisengewicht mehrfach auf den Kopf geschlagen und sie anschließend in einem Kinderpool ertränkt haben. Zwischenzeitlich habe er das leblose Opfer sexuell missbraucht.

Nach der Tat hatte Christian H. die Polizei gerufen und ein Geständnis zu Protokoll gegeben. Sein Verteidiger sagte gestern dazu: "Mit der heutigen Erklärung wurde nur gesagt, dass der Ablauf der Tat nicht so gewesen sein muss." Die Tat selbst bestreite der Angeklagte nicht.

Familie und Freunde des Opfers reagierten im Zuschauerraum bestürzt und mit lauten Zwischenrufen auf die Erklärung. Erneut flossen bei einigen von ihnen die Tränen. Insgesamt gestaltete sich die gestrige Verhandlung am Landgericht zu einem sehr emotionalen Prozesstag. Bereits als der Angeklagte den Raum betrat, wurde er mit "Buh"- und "Pfui"-Rufen begrüßt. Vorsitzender Richter Dirk Sternberg mahnte zur Ruhe. Wenige Minuten vor Beginn der Sitzung hielten Angehörige vor dem Gebäude eine Mahnwache für die 18-jährige Christin.

Neben zwei Zeugen kam gestern auch Jörg Twele, Sachverständiger für Psychiatrie, zu Wort. Er hatte den Angeklagten hinsichtlich dessen Psyche untersucht und erklärte: Der Angeklagte sei zwar nicht pathologisch auffällig, jedoch sei er emotional instabil in Nahbeziehungen. Christian H. habe eine Biografie mit Ecken und Kanten, sei auch narzistisch veranlagt, aber dies sei nicht als Störung der Persönlichkeit zu bewerten. Offen bleibe, ob der Angeklagte an einer sexuellen Präferenzstörung leide.

Christian H. gab in Gesprächen mit der Polizei und dem Gutachter zu, regelmäßig Cannabis und Alkohol zu konsumieren. Obwohl ihm die Staatsanwaltschaft Vergewaltigung vorwirft, sprach er jedoch nie darüber.

Der Angeklagte wirkte gestern sehr ruhig. Er berichtete leise und in Magdeburger Mundart über seine Biografie.