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Bundestagswahl Hinweise auf Auffälligkeiten

Sachsen-Anhalts Landeswahlleiterin Dieckmann prüft bis zum 28. Juli auch die AfD-Kandidatenliste für die Bundestagswahl.

05.07.2017, 23:01

Magdeburg l Wird die AfD in Sachsen-Anhalt zur Bundestagswahl zugelassen oder nicht? Diese Frage beantwortet am 28. Juli im Innenministerium in Magdeburg der Landeswahlausschuss in öffentlicher Sitzung.

Dem neunköpfigen Gremium gehören je ein Vertreter der CDU, SPD, Grünen, Linken, AfD und der FDP sowie zwei Berufsrichter und Landeswahlleiterin Christa Dieckmann an. Bis spätestens 17. Juli, 18 Uhr, müssen die Parteien ihre Kandidatenlisten bei der Landeswahlleiterin einreichen – bislang haben dies 13 Parteien getan.

Christa Dieckmann sagte der Volksstimme am Mittwoch, es werde bis zum 28. Juli zum Beispiel geprüft, ob beispielsweise die notwendigen Unterstützer-Unterschriften vorlägen, oder ob die Aufstellung der Kandidatenlisten für die Bundestagswahl ordnungsgemäß erfolgt sei. Sie werde den Ausschussmitgliedern einen Beschlussvorschlag vorlegen.

Zuletzt hatte es vor allem Diskussionen um die Kandidatenliste der AfD gegeben. Diese wird von Volker Olenicak (Anhalt-Bitterfeld) und dem Wittenberger Kreischef Dirk Hoffmann angefochten. Am Dienstag hatte das Landgericht Magdeburg eine Klage Olenicaks zurückgewiesen. Dieser wollte erreichen, dass das Gericht die AfD-Kandidatenliste unter anderem wegen Wahlbeeinflussung durch beim Wahlparteitag veröffentlichte „manipulierte Chatprotokolle“ für nichtig erklärt.

Kritiker des Landesvorstands um Parteichef André Poggenburg fühlten sich unter Druck gesetzt und verzichteten deswegen teilweise sogar auf eine Kandidatur.

Die 11. Zivilkammer des Landgerichts kam jedoch zum Ergebnis, dass die von Klägerseite vorgebrachten Argumente nicht ausreichen würden, die Liste ins Wanken zu bringen. Zeugen hörten die drei Berufsrichter nicht an, was die Klägerseite sehr bedauerte. Die Kandidatenliste der AfD liegt indes seit vorigem Donnerstag bei der Landeswahlleiterin vor. Nach dem Urteil des Landgerichts gebe es nun Rechtssicherheit, sagte AfD-Chef Poggenburg.

Christa Dieckmann sagte mit Blick auf die AfD-Kanditenliste, es seien „deutliche Hinweise auf Auffälligkeiten“ gekommen. „Wir werden genau hinschauen und versuchen, das zu klären. Wir prüfen ergebnisoffen, recherchieren und stellen Fragen.“

Das Urteil des Landgerichts Magdeburg „fließt stark in die Bewertung ein“, fügte die Juristin hinzu.