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Urteil Bundesverfassungsgericht Vater aus Sachsen-Anhalt kämpft um Recht auf Vaterschaft - und bekommt teilweise Recht

Eine Mutter verhindert, dass der Vater des gemeinsamen Sohnes rechtlich in dieser Rolle anerkannt wird. Der Vater, ein Mann aus Sachsen-Anhalt, klagt dagegen - und hat vor dem Bundesverfassungsgericht teilweise Erfolg.

Von dpa/DUR Aktualisiert: 09.04.2024, 12:10
Ein leiblicher Vater aus Sachsen-Anhalt kämpft um die Anerkenng seiner Vaterschaft - und hat vor dem Bundesverfassungsgericht teilweise Recht bekommen.
Ein leiblicher Vater aus Sachsen-Anhalt kämpft um die Anerkenng seiner Vaterschaft - und hat vor dem Bundesverfassungsgericht teilweise Recht bekommen. Foto: dpa

Karlsruhe. - Die Verfassungsbeschwerde eines biologischen Vaters aus Sachsen-Anhalt, der um die Anerkennung seiner Vaterschaft kämpft, hatte am Dienstag vor dem Bundesverfassungsgericht teilweise Erfolg.

Die gesetzlichen Regelungen zur Vaterschaftsanfechtung durch leibliche Väter seien mit dem Elterngrundrecht nicht vereinbar, urteilte der Erste Senat. Bis zu einer Neuregelung, spätestens jedoch bis zum 30. Juni 2025, bleibe das Gesetz in Kraft. Eingeleitete Verfahren seien auf Antrag aber auszusetzen, sagte Präsident Stephan Harbarth.

Der Gesetzgeber müsse beim Elterngrundrecht die rechtliche Elternschaft des leiblichen Vaters neben der Mutter und dem rechtlichen Vater berücksichtigen, hieß es. „Hält er dagegen an einer Beschränkung der rechtlichen Elternschaft auf zwei Elternteile fest, muss zugunsten des leiblichen Vaters ein hinreichend effektives Verfahren zur Verfügung stehen, das ihm ermöglicht, anstelle des bisherigen rechtlichen Vaters selbst rechtlicher Vater seines Kindes zu werden.“ Dem genüge das bisherige Recht nicht.

Vater aus Sachsen-Anhalt klagt sich bis vor das Bundesverfassungsgericht

Der biologische Vater eines heute dreijährigen Sohnes hatte sich durch die Instanzen bis vor das Bundesverfassungsgericht geklagt, um auch rechtlich in der Rolle anerkannt zu werden.

Als rechtlichen Vater hatte die Mutter des Kindes jedoch einige Monate nach der Geburt ihren neuen Lebensgefährten eintragen lassen - allerdings erst, nachdem der Kläger einen Antrag auf Feststellung seiner Vaterschaft gestellt hatte. Das Gerichtsverfahren zog sich, und schließlich blitzte der biologische Vater am Oberlandesgericht (OLG) Naumburg ab.

Dieses berief sich auf den Bundesgerichtshof (BGH), demzufolge das Recht des biologischen Vaters auf Anfechtung der Vaterschaft ausnahmslos ausgeschlossen ist, wenn zwischen dem Kind und dem gesetzlichen Vater im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung am Familiengericht eine sozial-familiäre Beziehung besteht.

Bundesverfassungsgericht stärkt Rechte von leiblichen Vätern

Davon geht man aus, wenn der Mann und die Mutter verheiratet sind oder der Mann mit dem Kind längere Zeit in häuslicher Gemeinschaft zusammengelebt hat. Letzteres war in der konkreten Konstellation der Fall.

Das Bundesverfassungsgericht hob den Naumburger Beschluss nun auf und verwies das Verfahren zurück an das OLG. Der Vater könne dort eine Aussetzung des Verfahrens bis zu einer gesetzlichen Neuregelung beantragen.

Mit dem Urteil hat das Bundesverfassungsgericht die Position von Männern im Kampf um die rechtliche Vaterschaft für ihre leiblichen Kinder gestärkt.

Bundesjustizminister will die Position von leiblichen Vätern stärken

Schon vor dem Urteil hatte Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) eine Gesetzesreform angekündigt. Er will die Rechtsposition von leiblichen Vätern stärken, die als rechtliche Väter Verantwortung für ihr Kind übernehmen möchten. In Eckpunkten zur Modernisierung des Abstammungsrechts ist eine Sperrwirkung eines Feststellungsverfahrens enthalten.

„Solange ein gerichtliches Verfahren läuft, in dem ein Mann seine Vaterschaft feststellen lassen will, soll grundsätzlich kein anderer Mann die Vaterschaft für dieses Kind anerkennen können“, heißt es dazu beim Ministerium. Die Gesetzentwürfe sollen noch im ersten Halbjahr 2024 folgen.