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Chef in der Sauna

11.02.2012, 04:25

l Sexuelle Belästigung ist ein vorsätzlich sexuell bestimmtes Verhalten, das die Würde von Beschäftigten verletzt.Sie ist (anders als eine Vergewaltigung oder Nötigung) keine Straftat - dennoch kann sie harte arbeitsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Geregelt ist dies im Gleichbehandlungsgesetz (§3) und im Betriebsverfassungsgesetz (§75).

l Für Streicheln und Hinterherpfeifen gab es Abmahnungen, für Einstellungsgespräche in der Sauna und das wiederholte Erzählen von Sexwitzen gegen den Willen der Kolleginnen schon Kündigungen.

l Arbeitnehmer haben ein Beschwerderecht; Arbeitgeber müssen den Vorhalt prüfen und eine Wiederholung möglichst verhindern.