Chef in der Sauna
l Sexuelle Belästigung ist ein vorsätzlich sexuell bestimmtes Verhalten, das die Würde von Beschäftigten verletzt.Sie ist (anders als eine Vergewaltigung oder Nötigung) keine Straftat - dennoch kann sie harte arbeitsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Geregelt ist dies im Gleichbehandlungsgesetz (§3) und im Betriebsverfassungsgesetz (§75).
l Für Streicheln und Hinterherpfeifen gab es Abmahnungen, für Einstellungsgespräche in der Sauna und das wiederholte Erzählen von Sexwitzen gegen den Willen der Kolleginnen schon Kündigungen.
l Arbeitnehmer haben ein Beschwerderecht; Arbeitgeber müssen den Vorhalt prüfen und eine Wiederholung möglichst verhindern.