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Neue Bestimmungen Corona in der Kita – Sachsen-Anhalt passt Quarantäneregeln an

In immer mehr Kitas in Sachsen-Anhalt geht das Corona-Virus um. Um die Einrichtungen arbeitsfähig zu halten, ändert das Land nun die Quarantäneregeln. Wir fassen die aktuellen Bestimmungen zusammen.

Aktualisiert: 18.02.2022, 11:40
Ein fünfjähriger Junge zeigt einen negativen Corona-Selbsttest (gestellte Szene).
Ein fünfjähriger Junge zeigt einen negativen Corona-Selbsttest (gestellte Szene). Foto: Julian Stratenschulte/dpa

Magdeburg/DUR/slo – In Sachsen-Anhalts Kitas geht das Corona-Virus um. Um „Quarantäne-Dauerschleifen“ zu verhindern, ändert das Land nun seine Quarantäne-Regeln für die Kindergärten. Ziel ist, mehr Kindern den Kita-Besuch zu ermöglichen.

Wichtigste Änderung: Ist ein Kind einer Gruppe infiziert, müssen nicht mehr automatisch alle anderen Kinder in Quarantäne. Stattdessen können sich Kinder und Erzieher freitesten. „Test-to-Stay“ nennt das Sozialministerium den Ansatz. Kinder wie Erzieher müssen an fünf aufeinanderfolgenden Tagen Coronatests durchführen. Die Tests werden von den Kitas zur Verfügung gestellt. Eltern müssen schriftlich und an jedem Tag die negativen Testergebnisse bestätigen.

Alle aktuellen Quarantäne-Regeln in den Kitas auf einen Blick

Positiv getestete Personen dürfen die Kitas und Tagespflegestellen nicht betreten.

Wer geboostert, frisch geimpft oder geimpft und genesen ist, muss nicht in Quarantäne.

Kontaktpersonen aus dem gleichen Haushalt wie ein infiziertes Kind, zum Beispiel Geschwisterkinder, müssen Zuhause bleiben, wenn sie nicht durch die Impfung von den Quarantäne-Regeln ausgenommen sind.

Alle Kinder/Erzieher aus der Gruppe oder Kohorte eines Infizierten könne die Kita weiter besuchen, müssen aber fünf Tage nacheinander einen negativen Schnelltest vorweisen.

Eltern, die ihr Kind nicht testen wollen, sollen dies der Kita-Leitung mitteilen. Das Gesundheitsamt entscheidet dann über eine eventuell nötige fünftägige Quarantäne, wenn enger Kontakt zum Infizierten bestand. Vor der Rückkehr in die Kita ist ein negativer Schnelltest nötig.

Kinder, bei denen in den sieben Tagen nach einem Infektionsfall in der Gruppe Erkältungssymptome auftreten, benötigen einen zertifizierten Schnelltest oder einen PCR-Test.

Kita-Mitarbeitern wird in den fünf Tagen nach einem Corona-Fall für fünf Tage eine FFP2-Maske empfohlen.