1. Startseite
  2. >
  3. Sachsen-Anhalt
  4. >
  5. "Schnupfenpapier" gegen Ausfälle

Corona "Schnupfenpapier" gegen Ausfälle

Das Schulministerium hat ein "Schnupfenpapier" veröffentlicht. Es soll helfen, Grippe- und Coronafälle zu trennen.

Von Alexander Walter 27.08.2020, 01:01

Magdeburg l Kurz vor dem Schulstart heute hat das Bildungsministerium ein sogenanntes Schnupfenpapier herausgegeben. Der Leitfaden soll Schulleitungen und Lehrern helfen, im beginnenden Herbst unbedenkliche Erkältungssymptome von möglichen Coronavirus-Infektionen zu unterscheiden. Es soll auch in der Arbeit mit den Eltern eingesetzt werden.

„Das Papier soll Unsicherheiten in Bezug auf den Umgang mit Schülern mit Krankheitssymptomen verringern“, sagte Ministeriumssprecher Stefan Thurmann gestern. Vorlage seien ähnliche Leitfäden anderer Bundesländer gewesen. Vor der Veröffentlichung sei das Papier mit dem Pandemiestab im Sozialministerium abgestimmt worden, ergänzte der Sprecher.

Kinder unter 10 Jahren mit akutem Fieber, Husten oder Störungen von Geschmacks- oder Geruchssinn müssen demnach zu Hause bleiben, wenn mindestens eines der genannten der Symptome auftritt.

Treten die Beschwerden erstmals in der Schule auf, sind Kinder in einem getrennten Raum unterzubringen. Eltern müssen sie abholen. In solchen Fällen sind die Kinder beim Arzt vorzustellen. Der entscheidet, ob ein Corona-Test notwendig ist oder nicht. Fällt der Test negativ aus, können Kinder in die Schule zurück, sobald sie 24 Stunden ohne Fieber sind und keine Weiterverbreitung ihrer Krankheit droht. Ein weiteres ärztliches Attest ist dann nicht notwendig. Bei einem positiven Corona-Test kommen die Gesundheitsämter ins Spiel. Schulen gehen dann mindestens in den eingeschränkten Betrieb. Ein Schulbesuch corona-erkrankter Kinder ist laut Leitfaden frühestens nach 10 Tagen häuslicher Isolation und 48 Stunden Symptomfreiheit möglich.

Unter 10-jährige Kinder mit unspezifischen Erkältungssymptomen wie Schnupfen und unauffälliger Husten ohne Fieber können indes generell weiter am Unterricht teilnehmen.

Für ältere Kinder ab 10 Jahren gelten Kriterien des Robert-Koch-Instituts. Auch für diese Altersgruppe zählen akute Atemwegssymptome, Fieber und Störungen des Geruchs- und Geschmacksinns zu den Leitsymptomen. Als meldepflichtige Verdachtsfälle gelten Personen, die Symptome zeigen und zudeem Kontakt zu einem Corona-Patienten hatten oder bei denen eine Hinweise auf eine Lungenentzündung bestehen.