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Coronavirus Ausgangsbeschränkung für Sachsen-Anhalt

Ausnahmeregeln für Familie und Beruf. Verstöße können mit hohen Geldbußen geahndet werden.

Von Michael Bock 22.03.2020, 18:26

Magdeburg l Angesichts der steigenden Corona-Fälle verhängt Sachsen-Anhalt ab Montag eine generelle Ausgangsbeschränkung für das ganze Land. Das Verlassen der eigenen Wohnung sei nur „bei Vorliegen hinreichend wichtiger Gründe erlaubt", sagte Ministerpräsident Reiner Haseloff (CDU) am Sonntag.

Zu diesen Gründen zählen etwa die Ausübung beruflicher Tätigkeiten, Versorgungsgänge für Gegenstände des täglichen Bedarfs (zum Beispiel Lebensmittel, Briefe und Versandprodukte, Waren aus Apotheken oder Banken) oder die Inanspruchnahme medizinischer und veterinärmedizinischer Versorgungsleistungen wie Arztbesuche, medizinische Behandlungen und Blutspenden. Sport und Bewegung an der frischen Luft sollen weiter möglich sein. Ebenso die Begleitung Sterbender und Beerdigungen im engsten Familienkreis.

Ab Montag müssen zudem unverzüglich alle Restaurants und Gaststätten schließen. Gestattet werden ab sofort ausschließlich die Belieferung, die Mitnahme und der Außer-Haus-Verkauf, wobei Abstandsregelungen zu beachten sind.

Unterbunden werden Zusammenkünfte und Ansammlungen in der Öffentlichkeit von mehr als zwei Personen. Ausgenommen sind Zusammenkünfte beispielsweise von in häuslicher Gemeinschaft lebenden Personen oder Menschen, die aus beruflichen Gründen unmittelbar zusammenarbeiten müssen.„Die Zeit drängt", sagte Ministerpräsident Haseloff. „Es geht um die Gesundheit und das Leben der Bürger in unserem Land. Eine Verschärfung der Maßnahmen gegen das Virus ist daher unumgänglich." Ziel sei es, die Infektionskurve deutlich abzuflachen. Haseloff betonte: „Die Lage ist sehr ernst. Es geht um Leben und Tod.

Verstöße gegen die Auflagen sollen mit Bußgeldern von bis zu 25.000 Euro geahndet werden. Haseloff betonte, die Sachsen-Anhalter hätten bislang alle getroffenen Anordnungen „sehr konsequent befolgt".