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Coronavirus Das muss ich Ostern beachten

Uns stehen Ostertage in einer herausfordernden Zeit bevor. Was aber ist in Sachsen-Anhalt derzeit überhaupt noch erlaubt?

Von Michael Bock 10.04.2020, 01:01

Magdeburg l Ministerpräsident Reiner Haseloff (CDU) hat sich vor dem Osterfest an die Sachsen-Anhalter gewandt. „In diesem Jahr wird vieles anders sein“, sagt er in einer über Facebook verbreiteten Videobotschaft. „Für mich wird es erstmals kein Treffen im Kreis der Familie geben. Erstmals in meinem Leben werde ich nicht die Ostermesse besuchen können. All dies fehlt mir, all dies ist ungewohnt. So geht es uns allen.“

Die Maßnahmen im Kampf gegen das Coronavirus hätten aber nur Sinn, wenn sie überall und von jedem befolgt würden: „Auch Ostern, wo es besonders schwer fällt, soziale Kontakte auf ein Minimum zu reduzieren.“ Selbstverständlich sei der Osterspaziergang im Freien möglich, sagt Haseloff. „Aber ich bitte Sie: Halten Sie sich auch zu den Feiertagen an die verfügten Regeln. Denken Sie daran, es geht darum, weitere Ansteckungen zu verhindern und Menschenleben zu retten. Nur so können wir das Virus besiegen und ein Zeichen der Hoffnung geben. Und das ist schließlich auch der Kern der Osterbotschaft: Am Ende steht das Leben und nicht Tod und Schrecken. Werden wir dieser Botschaft durch Mitmenschlichkeit gerecht.“

Zunächst bis zum 19. April ist der Aufenthalt im öffentlichen Raum nur noch alleine, mit einer einzigen weiteren nicht im Haushalt lebenden Person oder im Kreis der Angehörigen des eigenen Haushaltes gestattet. Wege zur Arbeit oder zur Notbetreuung, Einkäufe, Arztbesuche, Hilfe für andere, Versorgung von Tieren, Arbeiten in Kleingärten und Grabpflege auf Friedhöfen oder individueller Sport und Bewegung an der frischen Luft bleiben möglich. Wer möchte, darf auch auf einer Bank verweilen.

Verlassen werden darf die Wohnung auch bei notwendige Lieferverkehren und Umzügen, der Bewirtschaftung gärtnerischer oder landwirtschaftlicher Flächen oder für die Inanspruchnahme medizinischer, zahnmedizinischer, psychotherapeutischer und veterinärmedizinischer Versorgungsleistungen (etwa Arztbesuch, medizinische Behandlungen, Blut- und Blutplasmaspenden) sowie Besuche bei Angehörigen der Gesundheitsfachberufe, soweit dies medizinisch dringend erforderlich ist – etwa bei Physiotherapeuten.

Darf ich mich im Freien sportlich betätigen, zum Beispiel joggen?
Ja. Sport und Bewegung an der frischen Luft sind erlaubt. Allerdings ausschließlich alleine, mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person oder mit Angehörigen des eigenen Hausstandes und ohne jede sonstige Gruppenbildung.

Darf ich noch mit meiner Familie spazieren gehen?
Ja. Dabei soll darauf geachtet werden, den Mindestabstandes von 1,5 Metern zu anderen Spaziergängern einzuhalten. Erlaubt bleibt auch das Gassi-Gehen mit Haustieren.

Darf ich noch picknicken?
Nein. Das Feiern, Picknicken und Grillen auf öffentlichen Plätzen ist unabhängig von der Personenzahl untersagt.

Darf ich eine Fahrradtour machen?
Ja. Laut Gesundheitsministerium steht einer „ausgedehnten Fahrradtour mit der eigenen Familie ins nähere Umland“ nichts entgegenstehen. Wichtig ist, dass auch hier der Mindestabstand zu anderen von mindestens 1,5 Metern eingehalten wird.

Darf ich zum Beispiel als Magdeburger noch einen Tagesausflug in touristische Regionen unternehmen?
Nein. Reisen aus touristischem Anlass sind untersagt. Dies gilt auch für Reisen, die zu Freizeitzwecken, zu Fortbildungszwecken oder zur Entgegennahme von vermeidbaren oder aufschiebbaren Maßnahmen der medizinischen Versorgung, Vorsorge oder Rehabilitation unternommen werden. Untersagt werden ferner Reisebusreisen. Reisen aus familiären, gewerblichen und beruflichen Gründen bleiben erlaubt.

Darf ich meine Familie noch besuchen?
Der Besuch der Lebenspartner sowie der Angehörigen, insbesondere der eigenen Eltern und der Kinder, ist grundsätzlich möglich. Auch Reisen nach Sachsen-Anhalt sind aus beruflichen, gewerblichen oder familiären Gründen weiter zulässig. Für Reisende aus anderen Bundesländern muss beachtet werden, dass andere Bundesländer gegebenenfalls abweichende Regelungen für die Ausreise getroffen haben.

Ich habe meinen Zweitwohnsitz in Sachsen-​Anhalt. Darf ich diesen besuchen?
Um Ansteckungsrisiken zu minimieren und Infektionsketten zu unterbrechen, ist es verboten, Reisen aus touristischem Anlass und zu Freizeitzwecken nach Sachsen-​Anhalt zu unternehmen. Dies gilt auch für Reisen, die zu Freizeitzwecken zum Zweitwohnsitz nach Sachsen-​Anhalt unternommen werden.

Können getrennt lebende Elternteile geteilte Sorgerechte im Rahmen der Kontaktbeschränkungen noch wahrnehmen?
Die Wahrnehmung des gemeinsamen Sorgerechtes bleibt sowohl im Wechsel-​ als auch im Umgangsmodell möglich, da die Wahrnehmung der elterlichen Sorge  im jeweiligen privaten Bereich einen triftigen Grund zum Verlassen der Wohnung darstellt. Regelmäßige Besuchskontakte von umgangsberechtigten Elternteilen, die nicht mit ihren Kindern in einem Haushalt leben, bleiben ebenfalls weiter möglich. Auch nicht sorgeberechtigte, umgangsberechtigte Väter beziehungsweise Mütter können ihre leiblichen Kinder zum Umgang in ihren Haushalt holen.

Darf ich noch Sport treiben auf der Sportanlage?
Nein. Der Sportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, Schwimmbädern, ist untersagt. Dies gilt sowohl für Sportanlagen im Freien als auch in geschlossenen Räumen (zum Beispiel Fußball- und Tennishallen, Schießstände). Einzelfälle wie zum Beispiel Kaderathleten bedürfen einer schriftlichen Genehmigung des Landesverwaltungsamtes. Spiel-​ und Bolzplätze oder nicht umzäunte Sportanlagen dürfen nicht betreten werden.

Welche Regelungen gelten für Hotels oder Pensionen?
Den Betreibern von Beherbergungsstätten, wie zum Beispiel. Hotels, Hostels, Jugendherbergen, Pensionen und vergleichbaren Angeboten, Campingplätzen, Wohnmobilstellplätzen, Yacht- und Sportboothäfen sowie privaten und gewerblichen Vermietern von Ferienhäusern, Ferienwohnungen ist es untersagt, Menschen zu touristischen Zwecken zu beherbergen.