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CoronavirusSachsen-Anhalt droht harter Lockdown

Wegen anhaltend hoher Corona-Zahlen droht in Sachsen-Anhalt ab dem 21. Dezember ein harter Lockdown.

Von Michael Bock 11.12.2020, 12:58

Magdeburg l Sachsen-Anhalt droht angesichts anhaltend hoher Corona-Zahlen ab dem 21. Dezember ein harter Lockdown. Nach Volksstimme-Informationen zeichnet sich derzeit ab, dass ab diesem Datum bis einschließlich zunächst 9. Januar der Einzelhandel im Land geschlossen bleibt.

Das Bildungsministerium bestätigte indes, dass Schulen in Sachsen-Anhalt in der nächsten Woche geöffnet bleiben sollen. Am 21. Dezember beginnen dann die dreiwöchigen Ferien (bis 8. Januar).

Auch Kitas sollen nächste Woche noch in Betrieb sein. Gesundheitsministerin Petra Grimm-Benne (SPD) bat Eltern, die Kita- und Hortbetreuung vom 21. Dezember bis zum 8. Januar nur in Anspruch zu nehmen, „wenn keine andere Betreuung ihrer Kinder möglich ist“. Um das Infektionsrisiko in Schulen und Kitas nach Rückkehr aus den Ferien zu reduzieren, stelle das Land allen Beschäftigten Schnelltests zur Verfügung. Damit könnten sie sich testen lassen, bevor alle Kinder in die Einrichtungen zurückkehrten.

Sachsen-Anhalts Bündnisgrüne fordern bereits ab
nächster Woche einen „harten Shutdown“ im Land. „Wenn wir jetzt nichts tun, haben wir noch vor Weihnachten sächsische Verhältnisse“, befürchtet
Landeschefin Susan Sziborra-Seidlitz. „Außer Lebensmittelhandel und Apotheken müssen die Geschäfte vorübergehend geschlossen werden, Shopping-Sonntage und ein öffentlicher Ausschank von Glühwein müssen abgesagt werden“, sagte sie. Lockerungen über Weihnachten seien derzeit unvorstellbar.

Ministerpräsident Reiner Haseloff (CDU) sagte: „Die Landesregierung hat im Bereich der Pflege- und Altenheime schon jetzt gehandelt.“ An diesem Wochenende würden in Abstimmung mit dem Bund und den anderen Bundesländern weitere Entscheidungen zur Pandemie-Bekämpfung getroffen.

Die Landesregierung reagiert auf die hohen Corona-Zahlen mit einem verstärkten „Testregime“ in Pflegeeinrichtungen. In Sachsen-Anhalt gilt ab Montag: Jeder Bewohner darf höchstens einen Besucher pro Tag empfangen. Besucher müssen Maske tragen. Alle Beschäftigten der Einrichtungen müssen sich regelmäßig mindestens zwei Mal wöchentlich einem Corona-Schnelltest unterziehen. Das gilt auch für die  Mitarbeiter ambulanter Pflegedienste.