1. Startseite
  2. >
  3. Sachsen-Anhalt
  4. >
  5. „Wir sind ab 15. Dezember impfbereit“

Coronavirus „Wir sind ab 15. Dezember impfbereit“

Wie sehr die Corona-Pandemie Sachsen-Anhalt verändert hat, zeigt sich an der überhitzten Debatte um das erweiterte Infektionsschutzgesetz.

Von Steffen Honig 19.11.2020, 00:01

Magdeburg l Sachsen-Anhalts Gesundheitsministerin Petra Grimm-Benne (SPD) steht dabei klar zu den Neuregelungen im Gesetz: „Ich finde es richtig, dass mit dem § 28 a unsere Befugnisse, die wir in die Länderverordungen gießen, präzisierter gefasst sind. Der Beispiel-Katalog begegnet dem Vorwurf, dass wir das alles freischwebend tun.“

Deutlich entspannen dürfte sich die Pandemie-Lage durch Impfungen der Bevölkerung – so die entsprechenden Vakzine zugelasssen sind. Die Landesregierung richtet Impfzentren in allen Landkreisen und kreisfreien Städten ein.

Wann werden sich dort die ersten Sachsen-Anhalter impfen lassen können? Grimm-Benne erklärt: „Vom Bund sind wir gehalten, bis Mitte Dezember die entsprechende Infrastruktur aufzubauen. Wir werden ab 15. Dezember impfbereit sein.“

Der Impfstoff werde – solbald er vorhanden sei – vom Bund gezahlt. Das Land habe die Kosten aller zusätzlichen Materialien und des Personals zu tragen. Das Impfbesteck sei bestellt. „Wir hoffen, dass wir keine Lieferschwierigkeiten bekommen werden, wie damals bei den Masken“, so die Gesundheitsministerin.

Zu den massiven Protesten gegen die Corona-Politik wie mittwoch (18. November) wieder vor dem Reichstag in Berlin erklärt die SPD-Politkerin: „Es muss uns gelingen, unsere Bevölkerung zu schützen.“

Auch Tino Sorge, CDU-Gesundheitspolitiker, findet den Vergleich empörend: „Die Parallele, die hier zum NS-Gesetz von 1933 gezogen wird, ist absolut geschichtsvergessen. Es geht nicht um ein Ermächtigungsgesetz. Wir regeln als Parlament vielmehr detailliert Befugnisse und Maßnahmen, die möglich sind. Dafür gilt auch kein Automatismus. Das Gesetz sieht lediglich einen Maßnahmenkatalog vor. Jede einzelne Maßnahme ist auf Verhältnismäßigkeit zu prüfen. Es wird also genau berücksichtigt, welche Auswirkungen das hat.“

Ministerin Grimm-Benne verwahrt sich dagegen, dass mit dem novellierten Infektionsschutzgesetz Grundrechte abgeschafft würde. „Im Gegenteil: Wir müssen darauf achten, das bei allen Maßnahmen in Sachsen-Anhalt die Verhältnismäßigkeit gewahrt wird. Die sozialen, gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Auswirkungen müssen immer mit abgewogen werden.“

Grimm-Benne verweist auf die Überalterung in Sachsen-Anhalt und sagt: „Ich möchte nicht ethisch abklären müssen, wer ein Recht auf längeres Leben hat und wer nicht.“

Der Magdeburger Bundestagsabgeordnete Sorge betont: „Wir schaffen einheitliche Leitplanken, die den Ländern aufzeigen, was möglich ist.“ Sorge weiter: „Zusätzlich stellen wir mit dem Gesetz klar, dass nur wir als Parlament beschließen können, ob eine epidemische Lage von nationaler Tragweite vorliegt. Nur dann können die im Katalog genannten Maßnahmen angewendet werden. Wir sitzen als Parlamentarier am Steuer und schauen nicht zu.“

Die Linkspartei führt aus der Opposition heraus eine scharfe Klinge gegen das Gesetz. Macht sich die Partei mit den Corana-Leugnern gemein? Eva von Angern, Spitzenkandidatin der Linken für die Landestagswahl 2021, weist das zurück: „Von einem ,Ermächtgungsgesetz‘ zu sprechen, ist infam.“

Die Linke-Spitzenfrau sagt „Wir brauchen mehr parlamentarische Mitsprache ausdrücklich auch in den Ländern, um eine größere Akzeptanz bei der Bevölkerung zu erreichen. Mit den Querdenker-Demos machen wir uns keinesfalls gemein.“ Von Angern stören die Widersprüche bei den Corona-Regeln: In Magdeburg sind Ballettschulen offen, aber im Verein Fußball spielen dürften die Kinder nicht. Sie meint, ein Pandemie-Ausschuss im Landtag und ein Pandemie-Rat im Land könnten dies verhindern.