Die Ermittlungsverfahren gegen Hildebrandt – und was daraus wurde
Steuerhinterziehung ("Schwarze Kassen").
Vorwurf gegen den damaligen Geschäftsführer der Handball GmbH, Bernd-Uwe Hildebrandt: Besucherzahlen bei Spielen der SCM-Handballer sollen nach unten korrigiert, somit zwischen 2000 und 2005 an der Steuer vorbei in schwarze Kassen gelenkt worden sein. Davon seien u. a. Spielergehälter bezahlt worden. Anzeige wurde Mitte Dezember 2006 anonym in der Staatskanzlei abgegeben.
Die Ermittlungen sind abgeschlossen.
Anfang 2009 war bereits geplant, das Verfahren bis Ende Juni 2009 abzuschließen. Neue Erkenntnisse durch einen Belastungszeugen und die umfangreiche Stellungnahme der Anwälte Hildebrandts verzögerten das Ermittlungsverfahren. Angeklagt soll nun im nächsten Monat werden.
Gefälschter Arbeitsvertrag (Betrug/Urkundenfälschung).
Vorwurf gegen den damaligen nebentätigen Leiter des Olympiastützpunktes Magdeburg (OSP), Hildebrandt. Das Bundesverwaltungsamt als Prüferin der korrekten Verwendung für Bundesgelder, die der OSP erhielt, forderte 2005 den Arbeitsvertrag des hauptamtlichen Handball-Managers zur Überprüfung an. Es soll festgestellt worden sein, dass eine Passage hinzugefügt, eine bezüglich der Vergütung gestrichen wurde. Anzeige im Zusammenhang mit dem Prüfbericht des Landesrechnungshofs durch Trägerverein des OSP im Jahr 2007.
Am 3. September 2008 eingestellt.
Nach Strafprozessordnung § 170, Abs. 2: Bieten die Ermittlungen keinen genügenden Anlass zur Erhebung der öffentlichen Klage, "stellt die Staatsanwaltschaft das Verfahren ein." (...)
Fördermittelbetrug bezüglich des Baus der Reithalle und von Stallungen des "Reitclubs Herrenkrug e. V." in Magdeburg.
Vorsitzender des Vereins war Hildebrandt. Der Landesrechnungshof hatte ermittelt, dass die Investitionen 727 000 Euro betrugen, mehr als die Hälfte – 463 408 Euro – aus öffentlichen Mitteln. Und das, obwohl kein Nachweis einer Gemeinnützigkeit des Reitclubs vorlag. Anzeige 2007.
Am 3. Juli 2008 eingestellt. Nach § 170 Strafprozessordnung.
Bestechlichkeit bezüglich der Vergabe von Reinigungsaufträgen am Sportgymnasium Magdeburg an die GIS GmbH.
Der Geschäftsführer der gemeinnützigen Gesellschaft zur Förderung des Leistungssports (gGFL), Hildebrandt, soll zwischen Dezember 2002 und Januar 2004 9744 Euro von der GIS eingesteckt haben. Anzeige 2006.
Vom Amtsgericht Magdeburg am 31. Juli 2008 zu 3000 Euro Geldstrafe verurteilt.
Der Berufungsprozess vor der 4. Strafkammer des Landgerichts Magdeburg am 10. März 2009 bestätigte das Urteil. Revision beim Oberlandesgericht in Naumburg eingelegt, aber wieder zurückgezgen. Das Urteil ist rechtskräftig.
Urkundenunterdrückung zum Nachteil der Handball Magdeburg GmbH (HMD), Geschäftsführer Hildebrandt.
Vorwurf im Zusammenhang mit den verschwundenen Verträgen der polnischen Handballnationalspieler Grzegorz Tkaczyk und Karol
Bielecki, die beim SCM gespielt haben. Anzeige 2007
Am 8. Februar eingestellt. Nach § 170 der Strafprozessordnung nach Beschwerde der Verteidigung bei Generalstaatsanwalt in Naumburg.
Untreue zum Nachteil der HMD.
Vorwurf: Handball-Manager Hildebrandt habe 25 000 Euro Sponsorengelder, die für die Handball Magdeburg GmbH bestimmt waren, auf das Konto der Projektgesellschaft Bördelandhalle mbH & Co. KG, die er mitleitete, überwiesen.
Im selben Komplex geht es um Untreue, ebenfalls gegenüber der HMD. Hildebrandt soll Leasingraten ohne Zahlungsverpflichtungen an die Projektgesellschaft gezahlt haben. Beide Anzeigen 2007.
Untreue zum Nachteil der HMD wegen der Zahlung nicht erbrachter Leistungen durch Hildebrandts Firma HCM. Anzeige 2007.
Ermittlungen eingestellt gegen Zahlung einer Geldbuße (§ 153 a Strafprozessordnung).
Untreue zum Nachteil der HMD.
Vorwurf: Hildebrandt soll 23 000 Euro Handball-Sponsorengelder über Konten seiner Firma HCM Consulting und Marketing GmbH, in der er alleiniger Geschäftsführer ist, auf sein Privatkonto umgeleitet haben. Anzeige 2007.
Ermittlungen eingestellt (§ 154) Einstellung, wenn die Strafe (...) neben einer Strafe(...), die gegen den Beschuldigten wegen einer anderen Tat rechtskräftig verhängt worden ist oder die er wegen einer anderen Tat zu erwarten hat, nicht beträchtlich ins Gewicht fällt.
Bestechlichkeit im Zusammenhang mit dem Bau des Leichtathletikzentrums Magdeburg.
Vorwurf: Die gGFL (Geschäftsführer Hildebrandt) soll beim Bau der neuen Leichtathletikhalle für nicht erbrachte Leistungen 2320 Euro bezahlt haben. Außerdem umfasst dieser Unterkomplex Vorwürfe zu Subventions- und Untreuestraftaten durch Kredite an die Handball Magdeburg GmbH sowie den Landessportbund zum Nachteil der gGFL und der Stadt Magdeburg. Anzeige 2007.
Eingestellt 2009 nach § 154, Abs. 1 Strafprozessordnung: "Die Staatsanwaltschaft kann von der Verfolgung einen Tat absehen, wenn die Strafe (...), zu der die Verfolgung führen kann, neben einer Strafe (...), die gegen den Beschuldigten wegen einer anderen Tat rechtskräftig verhängt worden ist oder die er wegen einer anderen Tat zu erwarten hat, nicht beträchtlich ins Gewicht fällt."
Untreue zum Nachteil der gemeinnützigen Gesellschaft zur Förderung des Leistungssports (gGFL).
Vorwurf: Hildebrandt soll an sich selbst Aufwandsentschädigung gezahlt haben. Anzeige 2007.
Eingestellt am 25. Juni 2008. Nach § 154, Abs. 1 Strafprozessordnung.