Die Pflegesituation in Sachsen-Anhalt
Im Jahr 2010 waren in Sachsen-Anhalt 2178 Pflegekinder bei 1361 Pflegefamilien untergebracht. Die Zahl der Pflegekinder ist in den vergangenen Jahren trotz schrumpfender Bevölkerung kontinuierlich gestiegen (Grafik). Im Vergleich zu den anderen ostdeutschen Bundesländern gibt es hier überdurchschnittlich viele Pflegekinder. Ende 2009 waren außerdem rund 2000 Kinder in Heimen oder im betreuten Wohnen untergebracht.
Die kommunalen Jugendämter suchen über Aushänge, Presse, Broschüren und Mundpropaganda neue Pflegeeltern und bereiten sie in der Regel mit Seminaren auf ihre Aufgabe vor.
Die Unterbringung eines Kindes in einer Pflegefamilie ist als Bereitschaftspflege oder in befristeter/unbefristeter Vollzeitpflege möglich und stellt nach SGB VIII eine der möglichen Hilfen zur Erziehung dar.
Ziel ist, wenn möglich, immer die Rückkehr des Kindes in die Herkunftsfamilie. Deshalb sehen die leiblichen Eltern ihre Kinder regelmäßig. Mitarbeiter des Jugendamtes besuchen die Kinder regelmäßig und führen mit allen Beteiligten Hilfeplangespräche über die Zukunft der Kinder.
Das Sorgerecht verbleibt in der Regel bei den leiblichen Eltern. Das Familiengericht des Amtsgerichtes kann jedoch auch Teile oder die gesamte Vormundschaft auf einen Amtsvormund oder die Pflegeeltern übertragen.
Die Pflegeeltern erhalten zur Abdeckung der wiederkehrenden Kosten Pflegegeld. Es besteht aus Unterhaltspauschale (je nach Alter des Kindes rund 400 bis 600 Euro) und Aufwandsentschädigung von rund 200 Euro/Monat. Sie haben auch Anspruch auf Beihilfen sowie Kindergeld, dieses wird jedoch anteilig mit dem Pflegegeld verrechnet. Außerdem haben sie Vorteile bei der privaten Altersvorsorge.