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Dokumente Das Genie ordnet das Chaos

Die Tage werden langsam wieder länger, die Sonne scheint wieder öfter. Höchste Zeit für den Frühjahrsputz.

01.02.2020, 23:01

Berlin (dpa) l Kontoauszüge, Vertragsunterlagen, Rechnungen – im Laufe der Zeit kann sich eine Menge Papier ansammeln. Wer alles einfach auf einen Stapel wirft, verliert schnell den Überblick. „Man muss Unterlagen sofort finden“, sagt Aufräumcoach Rita Schilke. „Ohne System geht das nicht“, erklärt die Buchautorin. Denn im Notfall müssen sich auch andere schnell zurechtfinden.

Ein großer Stapel ist daher kein guter Aufbewahrungsort für Dokumente. Auch von Hängeregistern hält Schilke nicht viel. „Ich habe erlebt, dass dann viel zu viel aufgehoben wird und die Register überquellen und unübersichtlich sind.“ Besser aus ihrer Sicht: In Ordnern nach Themen sortieren.

Aufräumcoach Barbara Immler rät, Oberbegriffe zu bilden, zum Beispiel Wohnung und Haus. Unterteilt werden kann dort dann in Rubriken wie Strom, Gas, Handwerkerrechnungen, Mietverträge und Versicherungen. Andere Oberbegriffe könnten Geldanlage, Zeugnisse und Familie sein.

Alles zu scannen und digital aufzubewahren, hält sie ebenso wie Renate Daum von der Zeitschrift „Finanztest“ nicht für die beste Lösung. Zum einen sei die gemischte Ablage mit weniger Aufwand verbunden, sagt Daum. Zum anderen sei noch unklar, welche Geräte in der Zukunft die heute verwendeten Formate lesen könnten.

Unkompliziert ist da die Schatzkiste, die Schilke manchen Kunden empfiehlt. „Irgendwas hat man immer, was man gerne für immer aufbewahren möchte“, sagt sie. „Entweder man sammelt das wirklich in einer Art Schatzkiste oder man legt einen Ordner „Erinnerungen“ an. Ich würde aber wirklich nur das aufheben, was man immer bei sich haben möchte.“

Manche Dokumente begleiten einen sogar sehr lange. Zum Beispiel die Geburtsurkunde, das Stammbuch, Heirats- und Scheidungsurkunden sowie die Sterbeurkunden von Verwandten. „Es kann zum Beispiel sein, dass man beim Tod der Mutter die Heiratsurkunde für die Erstellung der Sterbeurkunde und des Erbscheins vorlegen muss“, erklärt Renate Daum.

Verheirateten rät sie außerdem, den Kontoauszug aufzubewahren, aus dem der Kontostand am Tag der Eheschließung hervorgeht. „Im Fall der Trennung kommt es beim Normalfall, der Zugewinngemeinschaft, darauf an, welches Vermögen ich in die Ehe eingebracht habe“, sagt Daum. „Bei einer langjährigen Ehe hat die Bank darüber eventuell keine Nachweise mehr, und ich kann nicht mehr nachweisen, was ich am Stichtag hatte.“

Viele andere Unterlagen kann man dagegen nach drei Jahren entsorgen. Denn dann verjähren Ansprüche regelmäßig, erklärt die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. Gerechnet wird ab dem Ende des Kalenderjahres. So können Handwerker etwa die Zahlung für eine Rechnung aus dem Jahr 2017 ohne Weiteres bis zum 31. Dezember 2020 geltend machen. Rechnungen sollten bis zum Ende dieser Verjährungsfrist aufbewahrt werden, raten die Verbraucherschützer.

Wer Kontoauszüge drei Jahre lang aufhebt, kann zudem nachweisen, dass Rechnungen rechtzeitig gezahlt wurden, so Daum. Viele Kassenbons kann man dagegen schnell entsorgen. Ausnahmen: „Was ich bei der Steuer absetzen will, muss ich aufheben. Zum Beispiel, wenn ich Freiberufler bin und etwas gekauft habe. Dann muss ich die Belege zehn Jahre lang vorlegen können“, sagt Daum.

„Als Faustregel gilt: Alles, was noch nicht abgeschlossen ist, sollte man aufheben“, so Daum. Also etwa Versicherungsunterlagen oder den Mietvertrag, solange es noch gegenseitige Forderungen geben kann. „Normalerweise ist etwa die Nebenkostenabrechnung für das laufende Jahr noch offen.“ Daum rät, die Unterlagen regelmäßig durchzugehen.

Wer wie viele Menschen neue Dokumente oben in den Ordner legt, schlägt dafür den Ordner ganz hinten auf, empfiehlt Schilke. „Da sind meist ganz alte Sachen, die man sofort aussortieren kann. So kommt man in Schwung und ist motiviert, dranzubleiben und weiterzumachen.“