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Vorstandschef Gerhold spricht von Umsatzeinbußen in Millionenhöhe Ermittlungen gegen GETEC eingestellt

Von Michael Bock 03.04.2013, 03:17

Magdeburg. Die Staatsanwaltschaft Frankfurt/Main hat ein Ermittlungsverfahren gegen Mitglieder der Geschäftsleitung der GETEC AG eingestellt. Vorstandschef Karl Gerhold sagte, wegen des Verfahrens habe es Umsatzeinbußen in Millionenhöhe gegeben. Er kritisierte das Agieren der Staatsanwaltschaft.

l Mit Datum vom 22. März teilte die Staatsanwaltschaft dem GETEC-Anwalt mit, das Ermittlungsverfahren (AZ: 7740 Js 231782/11) wegen des Verdachts der Untreue und der Bestechung/Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr werde eingestellt. "Die Beschuldigten sind nach dem Ergebnis der Ermittlungen unschuldig", heißt es in dem Schreiben. "Das ist ein Freispruch erster Klasse", sagte Karl Gerhold gestern.

Die seit 2011 laufenden Ermittlungen hatten sich gegen ihn und gegen zwei Mitarbeiter des Unternehmens sowie gegen drei Mitarbeiter des Bahn-Tochterunternehmens DB Energie gerichtet. Im Juni 2012 wurden Büroräume und auch Gerholds Wohnsitz durchsucht. Es ging um den Verdacht, dass Aufträge der DB Energie in Millionenhöhe bevorzugt an die GETEC AG vergeben wurden. Die GETEC soll dafür Geld- und Sachzuwendungen geleistet haben.

Laut Gerhold waren eine anonyme Anzeige und die Aussage einer Mitarbeiterin der DB Energie, die sich offensichtlich an Vorgesetzten habe rächen wollen, Ausgangspunkt für die Ermittlungen. Mit Blick auf das Agieren der Staatsanwaltschaft sagte er: "Ich habe gewisse Zweifel, ob die Verhältnismäßigkeit der Mittel gewahrt worden ist." Und: "Hätte die Staatsanwaltschaft mit etwas mehr Lebensnähe die gegen uns erhobenen Vorwürfe bewertet und plausibilisiert, hätte man ein Ermittlungsverfahren nicht einleiten dürfen." Das Ermittlungsverfahren kommt die GETEC teuer zu stehen. Gerhold bezifferte allein die Anwaltshonorare auf knapp 200000 Euro. Dazu kämen Umsatzeinbußen in Millionenhöhe.

Die DB Energie wollte die Vorgänge nicht kommentieren. Die Sprecherin der Staatsanwaltschaft, Doris Möller-Scheu, sagte, es habe zunächst einen auf "tatsächliche Anhaltspunkte gestützten Anfangsverdacht strafbarer Handlungen" gegeben. Durch die Ermittlungen (Zeugenvernehmungen, Kontoauswertungen, Gutachten) "konnte jedoch weder ein gewährter Vorteil noch ein Schaden bei der DB Energie festgestellt werden".