Corona-Krise Ersatzfreiheitsstrafen werden ausgesetzt
Der Besuch bei Gefangenen in Sachsen-Anhalt grundsätzlich eingestellt.
Das Land-Sachsen-Anhalt wird wegen der Corona-Krise neue Ersatzfreiheitsstrafen bis auf weiteres nicht vollstrecken. Diese würden aufgeschoben, teilte das Justizministerium am Mittwoch mit. Hintergrund: Wer eine vom Gericht verhängte Geldstrafe nicht bezahlt, muss dann die Ersatzfreiheitsstrafe antreten.
Zudem wird dem Ministerium zufolge bis auf weiteres der Besuch bei Gefangenen grundsätzlich eingestellt. Ausgenommen davon sind unbedingt erforderliche Außenkontakte mit Pflichtverteidigern, Polizei und Rechtsanwälten. Die Jugendarrestanstalt in Halle wird zunächst vom 21. März bis zum 30. Juni geschlossen.
Beschäftigungs- und Bildungsmaßnahmen finden ab sofort nicht mehr statt. Ausgenommen davon ist der Einsatz von Hausarbeitern. Freizeit- oder Sportmaßnahmen beschränken sich grundsätzlich auf eine maximale Gruppenstärke von zehn bis zwölf Personen. Ab sofort entfallen grundsätzlich alle Lockerungsmaßnahmen. Gefangenensammeltransporte innerhalb des Landes werden eingestellt. Geplant ist die Einstellung des länderübergreifenden Gefangenensammeltransports ab dem 23. März.
Bislang hat es laut Ministerium noch keinen Corona-Fall bei einem Bediensteten oder einem Gefangenen gegeben.