1. Startseite
  2. >
  3. Sachsen-Anhalt
  4. >
  5. Ferkel-Quäler im Harz vor Gericht

Tierschutz Ferkel-Quäler im Harz vor Gericht

Ein Mann im Harz soll zu schwache Tiere brutal auf den Betonboden geschlagen und getötet haben. Jetzt muss er vor Gericht.

Von Dennis Lotzmann 24.08.2018, 01:01

Halberstadt l Der offensichtliche Verstoß gegen das Tierschutzgesetz in einer Ferkelmastanlage der Van der Velde Agrar GmbH in Wasserleben (Harzkreis) mündet nun doch in eine öffentliche Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht Wernigerode. Der betroffene Mitarbeiter der Zuchtanlage hat gegen einen vom Amtsgericht erlassenen Strafbefehl Einspruch eingelegt. Damit ist nun eine Verhandlung logische Folge.

Dem Mann wird von der Staatsanwaltschaft in Halberstadt vorgeworfen, zwei Ferkel getötet zu haben, indem er sie einfach auf den Boden der Stallanlage geschleudert hat. Der Mitarbeiter war dabei im Frühsommer 2017 von einer heimlich von Tierschützern im Stall installierten Videokamera gefilmt worden. Die Aktivisten des Vereins Tierretter.de hatten ihr Material anschließend der Staatsanwaltschaft und dem Kreisveterinäramt übergeben und Strafanzeige erstattet. Die Veterinärbehörde erstattete nach Sichtung der Videos ebenfalls Strafanzeige, die Staatsanwaltwaltschaft ermittelte.

Letztlich sah sie den Tatvorwurf des Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz in zwei Fällen – es ging um zwei getötete Ferkel – bestätigt. Um das Strafverfahren vergleichsweise geräuschlos und ohne öffentliche Hauptverhandlung zum Abschluss zu bringen, wurde nach Angaben von Oberstaatsanwalt Hauke Roggenbuck beim Amtsgericht Wernigerode ein Strafbefehl mit Geldstrafe beantragt und antragsgemäß erlassen.

Zur Höhe der Geldforderung macht der Chef der Strafverfolgungsbehörde in Halberstadt keine Angaben. Aus gutem Grund: Es ist Sinn eines Strafbefehls, die Strafhöhe nicht öffentlich werden zu lassen. Mit seinem Einspruch gegen den Strafbefehl hat der Beschuldigte nunmehr selbst die Weichen für eine Hauptverhandlung gestellt und damit den Weg in die Öffentlichkeit gewählt. Das Ergebnis bleibt abzuwarten, ein Verhandlungstermin steht noch nicht fest.

Geklärt ist derweil, dass die Aktivisten von Tierretter.de nicht wegen Hausfriedensbruchs belangt werden. Der Geschäftsführer der Van der Velde Agrar GmbH hatte eine solche Anzeige erstattet. „Wir konnten aber den oder die Täter nicht identifizieren, sodass wir das Verfahren eingestellt haben“, so Roggenbuck.

Ohnehin wäre die Gefahr, dafür bestraft zu werden, minimal gewesen. Das Oberlandesgericht Naumburg hat im Februar eine Amtsgerichtsentscheidung bestätigt. Dabei haben sich die Naumburger Richter bei der Abwägung zwischen Tierschutz und dem Schutz vor Hausfriedensbruch wie die Vorinstanzen auf die Seite der Tiere geschlagen und den Tierschutz als höherwertiges Gut eingestuft.